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Fünftelregelung

Gefragt am 22.03.2013
21:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3455

 

Hallo und guten Tag,

Nach meiner fristgemäßen Küdigung zum 28.02.13 habe ich, wie durch Beschluss des Arbeitsgerichtes, die vereinbarte Abfindungssumme in Höhe von 35.000 Euro von meinem Arbeitgeber mitsamt dem Februarverdienst überwiesen bekommen.
Leider kann ich nicht nachvollziehen, ob die Summe mit der Fünftelregelung berechnet und ausgezahlt wurde.
Mein Januar + Februargehalt war jeweils 2750,- Brutto + 330,- Urlaubsgeld (Steuerklasse 1 + Kirchensteuer, NRW keine Kinder, kein Freibetrag)
+ Abfindungssumme 35.000,- Brutto
Ab März Arbeitslos.

Frage: Wie sieht die Steuerliche Berechnung nach Fünftelregelung richtig aus ?
Da ich der Meinung bin, das mein Arbeitgeber die Berechnung falsch vorgenommen hat, möchte
ich fragen, was ich ggf. tun kann damit mir die Differenz noch in diesem Jahr zukommt und nicht erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung 2014.
Vielen Dank


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.03.2013
21:30 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 23.03.2013
15:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.03.2013 15:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3455

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Die Gehaltsabrechnung Februar 2013 stellt sich mit den von Ihnen angegebenen Daten wie folgt dar:

Gehalt 2750 €
Urlaubsgeld 330 €
Abfindung 35000 €
= Gesamtbrutto 38080 € (Steuerbrutto 38080 €,SV-Brutto 3080 €)

abzgl ...



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