Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"

Freistellung/Optimierung der Steuerlast

Gefragt am 05.01.2010
13:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4668 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde aufgrund einer androheneden betriebsbdgt. Kündigung ein Turbo-Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungssumme in Höhe von 107000,- € nach 27 Betriebsjahren angeboten. Gesetzliche Kündigungsfrist ist 7 Monate und wird auch eingehalten. Ich werde mir die Abfindung in 2010 auszahlen lassen, bin verheir. und gedenke die getrennte Veranlagung zu wählen, da meine Frau ein zusätzl. Jahreseinkommen von ca. 38000,- € hat. Bin nicht in der Kirche.
Jetzt mein Problem:
Ich möchte freigestellt werden, weil ich mir nicht die Totalauflösung meine Abtlg. ansehen möchte (Medienagentur).
Mein Arbeitgeber lässt mich jedoch nicht bezahlt voll zu Hause bleiben, sondern macht folgenden Vorschlag. Er übernimmt die 1/2 der kommenden 6 Monate, Rest ich. Soll heissen, er erhöht die Abfindung um 3 Gehälter auf 120.000,-, ich verzichte auf 3 Monate. Somit komme ich dann im Jahr 2010 auf nur ein Monatsgehalt von 4000,- € und habe keine weiteren Einkünfte, bis ich im August mein ALG1 erhalte, wenn man mir nicht noch eine Sperrfrist setzt.
Mein AG sagte, mit einem so geringen Einkommen wäre die steuerliche Belastung auf die Abfindung sehr gering, event. besser als wenn ich noch für 6 Monate 24000,- € erhalte.
Ist es möglich, mir eine Beispl. Rechnung nach dem 1/5 Prinzip für dieses Modell zu errechnen?
Mir ist die Freistellung sehr wichtig - genauso wie die Sorge, dem Fiskus Geld in den Rachen zu werfen.

Vielen Dank im Voraus
Michael Witt
Bei Nachfragen wittmx@gmx.de

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2010
13:39 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 05.01.2010
14:15 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.01.2010 14:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4668 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Es ist leider so, dass Sie auf die Abfindung Steuern zahlen müssen. Unter Anwendung der Fünftelregelung bei einem Abfindungsbetrag von 120 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 17 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung