abfindung/arbeitslosengeld/
Gefragt am 27.03.201108:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4895
hallo!Am 9.2. erhielt ich eine fristlose kündigung mit folge einer dreimonatigen sperre des arbeitsamtes.eine zahlung soll erst ab 4.5.2011 efolgen mit einem tagessatz von 39,76.Nach einleitung eines kündigungsschutzverfahrens besteht nun eine einigung derart das mein ehemaliger arbeitgeber vom 9.2. bis zum 31.5.2011 eine lohnfortzahlung leisten muß(von der arbeit bin ich in der zeit freigestelt) die ich auch als abfindung bekommen kann wenn ich das arbeitsverhältnis mit einer ankündigungsfrist von 3 tagen vorzetig beende.Die fristlose kündigung wurde in eine ordentliche kündigung mit 3 monatiger frist umgewandelt.Es besteht auch die möglichkeit die ausstehenden löhne als reguläres gehalt plus urlaubsansprüchen(entsp.14 std.mtl) ausgezahlt zu bekomen. Ab 1.6. habe ich einen neuen arbeitsplatz wo ich statt 30 stunden-wie bei meinem ehemaligen arbeitgeber-nur 25 stunden wöchentlich arbeite.Es besteht alerdings auch die option nur 20 stunden wöchentlich zu arbeiten,dies entspräche einem bruttogehalt von 1872,- plus anteiliges 13tes gehalt im dezember.Das gehalt an meinem früheren arbeitsplatz betrug 2984,- mtl. Ob für 2011 anteilig urlaubs-und weihnachtsgeld gezahlt wird ist nicht sicher.Ich war in dem ehemaligen betrieb fast 16 jahre tätig und bin 51 jahre alt, lohnsteuerklasse 1. Nun zu meinen fragen:
1.Ist es für mich günstiger an meinem neuen arbeitsplatz nur 20 stunden zu arbeiten da eine abfindung meines wissens dann wohl höher ausfallen würde weil sich diese steuerlich auch nach dem gesamtbrutto eines jahres berechnet?
2.Wäre es günstig mir an meinem neuen arbeitsplatz das anteilige 13te gehalt erst 2012 auszahlen zu lassen?
3.Würde mir trotz abfindung arbeitslosengeld zustehen?
Welche lösung wäre für mich finanziell die beste?
Vielen dank für ihre antwort!! mit freundlichen grüßen1
08:56 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
danke für Ihre Anfrage. Aufgrund des geringen Einsatzes ist eine Beurteilung / Berechnung mit konkreten Zahlen an dieser Stelle nicht möglich. Im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen aber wie folgt beantworten:
zu 1)
Die Höhe der Abfindung bestimmt Ihr ehemaliger Arbeitgeber, ggf. kommen hier Kriterien der Sozialauswahl zum tragen (z.B. Ihr Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder etc.).
Worauf Sie sich mit der "Höhe der Abfindung" in Ihrer ersten Frage wohl beziehen, ist wohl die Besteuerung: Geleistete Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes werden als Entschädigung nach §24 Nr. 1 EStG nach der Fünftelregelung §34 EStG besteuert, wenn das Kriterium der "Zusammenballung" erfüllt ist und die Zahlung in einem Jahr erfolgt ...
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