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Abfindung und Steuererklärung

Gefragt am 06.05.2011
11:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 16044 | Bewertung 4.7/5

 

Nach betriebsbedingter Kündigung im Mai 2010 erhielt ich eine Abfindung in Höhe von 60.000€. Steuer nach der Fünftelregelung in Höhe von 15.000€ wurde einbehalten. Kommen dann bei der Steuererklärung 2010 3.000€ von der Fünftelregelung zur Geltung? 4 Folgejahre dann ebenfalls 3.000 ? Muss jedesmal bei der Steuererklärung die Abfindung bzw. müssen die gezahlten Steuern geltend gemacht werden?

Vielen Dank im voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.05.2011
11:48 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 06.05.2011
12:17 Uhr

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Beantwortet am 06.05.2011 12:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 16044 | Bewertung 4.7/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Geleistete Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes werden als Entschädigung nach §24 Nr. 1 EStG nach der Fünftelregelung §34 EStG besteuert, wenn das Kriterium der "Zusammenballung" erfüllt ist und die Zahlung in einem Jahr erfolgt.

D.h. Sie müssen mit bzw. wegen der Abfindung in dem betreffenden Jahr mehr Einkommen haben, als wenn das Arbeitsverhältnis unverändert fortgesetzt worden wäre.

Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Entschädigung die bis zum Ende des Veranlagungszeitraums entgehenden Einnahmen, die der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bezogen hätte, ist das Merkmal der Zusammenballung von Einkünften daher stets erfüllt ...



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