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Abfindung nach Elternzeit

Gefragt am 01.09.2009
13:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4257

 

Guten Tag,

mein Arbeitgeber spart aus wirtschaftlichen Gründen Personal ein und so möchte er mich nach meiner Elternzeit nicht mehr beschäftigen. Ich habe in der Elternzeit nicht gearbeitet- insgesamt zwei Jahre nicht. Ab heute habe ich allerdings eine neue Beschäftigung- für den Rest des Jahres als geringfügig Beschäftigte.
Ich bin alleinerziehend und somit in Steuerklasse Eins.
Meien Frage ist nun, wenn ich eine Abfindung bekomme in Höhe von ca. 40 000 Euro- welche Abzüge muss ich hier rechnen? Verbessert sich das Netto-Ergebnis, wenn die Abfindungszahlung zur Hälfte in 2009 und 2010 gezaht werden würde. Oder ist das wegen der fünftel Regelung im Prinzip egal?

Vielen Dank für eine Antwort!
Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.09.2009
13:12 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 01.09.2009
14:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.09.2009 14:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4257

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grnd Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben -auch solche nicht,die steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen- dann ergibt sich folgender Auszahlungsbetrag ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer:

Mit Fünftelregelung Auszahlung 40 ...



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