Abfindung, Fünftelregelung, Grundfreibetrag
Gefragt am 26.11.200918:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4816 | Bewertung 5/5
Folgende Situation:
Ich (verh) bekomme in 2010 von meinem AG eine Abfindung (nach §34 ESTG/fünftelregelung), und werde in 2010 freiberuflich arbeiten. Die Abfindung sollte steueroptimiert werden, ggf mit einem zvE von null oder negativ. Nun werde ich Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit haben, die nach Abzug aller Kosten und nach Berücksichtigung von Beitragszahlungen für Renten/Krankenkasse bei ca 15T€ und damit in Höhe des doppelten Grundfreibetrages liegen.
Wie berechnet sich das zvE bzw was ist die Berechnungsbasis für die Steuern?
A) 15T€ + Abfindung/5, oder
B 15T€-Grundfreibetrag + Abfindung/5
Oder allgemeiner: unterliegt der Grundfreibetrag dem Progressionsvorbehalt?
Die Differenz ist erheblich!
18:57 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Steuer auf die Abfindung beträgt das Fünffache der Differenz der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne den steuerpflichtigen Teil der Entschädigung und der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen, in dem ein Fünftel der steuerpflichtigen Entschädigung enthalten ist ...
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