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Abfindung Berechnung

Gefragt am 11.01.2012
16:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5641

 

Ich 34 Jahre werde in diesem Jahr (31.07.) eine Abfindung 96869,98 Euro aus einem Aufhebungsvertrag erhalten. Mein voraussichtliches Einkommen in diesem Jahr wird 46550 Euro betragen. Ich bin in Steuerklasse 3/0. Meine Frage ist, welchen Einfluß hat das Einkommen meiner Frau 46000 Euro auf die Fünftel-Regelung. Sie ist in Steuerklasse 5/0. Ich würde so vorgehen:

Mein Einkommen: 46550 Euro Steuer in 2012: ca. 5500 Euro

Einkommen + 1/5 Abfindung: 65924 Euro Steuer: ca. 11077 Euro

Ich würde von den 11077 Euro 5500 Euro abziehen und das mal 5 nehmen und komme auf: 11077-5500= 5577 x 5= 27885 Euro

Diese 27885 würde ich von 96869,98 abziehen = 68984,98....

und jetzt komme ich nicht weiter, in wie weit berücksichtige ich jetzt das Einkommen meiner Frau, schließlich habe ich ja die Nettoabfindung auf Basis der guten Steuerklasse 3 berechnet??

esten Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.01.2012
16:19 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.01.2012 17:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5641

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Wenn Sie getrennte Veranlagung wählen, hat das Einkommen Ihrer Ehefrau keinen Einfluss auf die Fünftel-Regelung. Bei einer Zusammenveranlagung erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von außerordentlichen Einkünften, die der Fünftelregelung unterliegen, nach H34 ...



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