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Abfindung - Split und Fünftelregelung

Gefragt am 24.03.2010
17:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4665

 

Guten Tag,

folgende Situation:

Arbeitsverhältnis (bestand 5 Jahre) wurde zum 30.06.2009 mit Aufhebungsvertrag beendigt. Derzeit weiterhin ALG1 Bezug (seit 01.07.09)

Arbeitnehmer mit Steuerklasse II, reguläres Jahresgehalt 32k€

Leider wurde die Abfindung von 100k€ gesplittet ausgezahlt, 60k€ zum 30.06.09 und 40k€ folgen zum 31.03.2010.

Die Fünftelregelung wurde demnach nicht angewandt und die 60k€ wie Arbeitslohn steuerlich und SV-pflichtig behandelt.

Gibt es im Rahmen der Steuererklärung die Möglichkeit, zu argumentieren, dass der 2. Teil der Abfindung noch zum Abrechnungszeitraum 2009 gehört (mir hat ein Bekannter was von "Märzklausel" erzählt) und sich somit eine Zusammenballung ergibt, die dann die Anwendung der Fünftelregelung zuliesse?

Falls nicht, gibt es einen anderen Ansatz, um einen ermässigten Steuer/Soli-satz zu veranschlagen bzw. die Situation steuerlich zu optimieren?

Vielen Dank für die Information.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2010
17:07 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.03.2010
17:41 Uhr

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Beantwortet am 24.03.2010 17:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4665

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Leider werden Sie die Fünftelregelung nicht erhalten.

Die Abfindung kann zwar in Raten ausgezahlt werden,fällt aber nur dann unter die Fünftelregelung, wenn dies in EINEM Kalenderjahr geschieht ...



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