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Abfindung 2010 auszahlen lassen oder erst im Folgejahr der Kündigung

Gefragt am 21.06.2010
17:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5876

 

Sehr geehrter Steuerberater,



Meine Firma hat mir einen Aufhebungsvertrag per 31.12.2010 angeboten.

Das bestehende Arbeitsverhältnis wird unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist auf Veranlassung des AG aus betrieblichen Gründen beendet.

Als sozialen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gem §§9, 10 KSchG würde ich eine Abfindung in Höhe von 68500,- € erhalten.



Mein Jahresarbeitslohn (2009) beträgt:



60700,- €(wird sich in 2010 nicht erhöhen)



Die Abfindung würde im Rahmen der nachfolgenden turnusmäßigen Gehaltsabrechnung mit abgerechnet, also um den 10. Januar 2011 mit der Gehaltsabrechnung für Dezember 2010.



Ich würde in 2011 voraussichtlich keinen Arbeitslohn erhalten, ggf. ALG



Nun meine Fragen an Sie:

1.Ist die Abfindung noch für das Jahr 2010 zu versteuern (plus Bruttojahresgehalt von 60700 €)oder erst im Auszahlungsjahr also 2011?



2.Wenn ich die Abfindung erst 2011 versteuern muss: Kann mein Arbeitgeber trotzdem die 1/5 Regelung anwenden?



3.Wie viel Steuern muss ich voraussichtlich auf die Abfindung zahlen?



4. Grundsätzlich: Was ich für mich steuerlich günstiger: Die Abfindung noch 2010 auszahlen zu lassen oder erst im Jahr nach der Kündigung, also 2011?



Ich wäre Ihnen sehr verbunden, für die Beantwortung meiner Fragen.



Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.06.2010
17:40 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 22.06.2010
07:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.06.2010 07:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5876

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatun wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Die Abfindung ist in dem Jahr zu versteuern in dem sie zugeflossen ist. Wenn die Abfindung in 2011 zufliesst, wird sie auch in 2011 versteuert ...



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