Wie kann ich als Vermieter von Wohnungen von steuerlichen Abschreibungen profitieren?
Mai 2, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Johann Lauer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Max Ullmann und vermiete mehrere Wohnungen in meinem Portfolio. Bisher habe ich mich noch nicht intensiv mit steuerlichen Abschreibungen beschäftigt, bin aber nun daran interessiert, wie ich als Vermieter von Wohnungen davon profitieren kann.
Zur Zeit zahle ich regelmäßig Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen aus meinen vermieteten Wohnungen. Dabei frage ich mich, ob es möglich ist, die Anschaffungskosten für die Wohnungen steuerlich abzuschreiben und somit meine Steuerlast zu reduzieren. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss oder ob es spezielle Regelungen gibt, die ich beachten sollte.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise bereits steuerliche Vorteile verpasse, ohne davon zu wissen. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, wie ich als Vermieter von Wohnungen von steuerlichen Abschreibungen profitieren kann. Gibt es verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten, die ich nutzen könnte? Wie kann ich die Höhe der Abschreibungen berechnen und welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir konkrete Handlungsempfehlungen geben könnten, um meine Steuerlast als Vermieter zu optimieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Max Ullmann
Sehr geehrter Max Ullmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich steuerlicher Abschreibungen als Vermieter von Wohnungen. Es ist sehr wichtig als Vermieter, alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und damit Ihre Gewinne zu optimieren.
Als Vermieter von Wohnungen können Sie tatsächlich die Anschaffungskosten für Ihre Immobilien steuerlich abschreiben. Diese Abschreibung nennt sich lineare Abschreibung und ermöglicht es Ihnen, die Anschaffungskosten über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuerlich geltend zu machen. In der Regel beträgt die Abschreibungsdauer für Wohngebäude 50 Jahre. Dies bedeutet, dass Sie jährlich einen Teil der Anschaffungskosten als Abschreibung in Ihrer Steuererklärung angeben können.
Um die Höhe der Abschreibungen zu berechnen, müssen Sie zunächst den Anschaffungspreis Ihrer Immobilie ermitteln. Dieser setzt sich aus dem Kaufpreis der Immobilie sowie den Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühren, Notarkosten) zusammen. Anschließend teilen Sie den Gesamtbetrag durch die Abschreibungsdauer, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln.
Es gibt auch die Möglichkeit, Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen. Diese gelten für neu errichtete Wohnungen und können zusätzlich zur linearen Abschreibung geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibung beträgt in der Regel 2% der Anschaffungskosten pro Jahr über einen Zeitraum von vier Jahren.
Um von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören unter anderem der Kaufvertrag der Immobilie, die Rechnungen für Anschaffungsnebenkosten sowie die Abschreibungstabellen für die lineare Abschreibung.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast als Vermieter zu optimieren und alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüsßen,
Johann Lauer
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