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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Welche Ausgaben kann ich bei der Vermietung von Immobilien absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Lucas Lippert und bin seit Kurzem Vermieter einer Immobilie. Ich vermiete diese Wohnung seit einigen Monaten und es läuft bisher ganz gut. Allerdings habe ich noch nicht viel Erfahrung mit der Vermietung von Immobilien und bin mir unsicher, welche Ausgaben ich steuerlich geltend machen kann.

Bisher habe ich einige Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt, um sie in einen guten Zustand zu bringen. Dabei sind natürlich Kosten angefallen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Ausgaben steuerlich absetzen kann. Zudem habe ich auch monatliche Ausgaben wie z.B. Versicherungen, Nebenkosten oder Instandhaltungskosten.

Ich mache mir Sorgen, dass ich vielleicht etwas falsch mache und am Ende mehr Steuern zahlen muss als notwendig. Deshalb würde ich gerne wissen, welche Ausgaben ich bei der Vermietung von Immobilien steuerlich absetzen kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich dafür erfüllen muss? Und wie kann ich sicherstellen, dass ich alle relevanten Kosten berücksichtige, um meine Steuerlast zu minimieren?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dabei helfen könnten, einen Überblick über die absetzbaren Ausgaben bei der Vermietung von Immobilien zu bekommen und mir mögliche Lösungen aufzeigen könnten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Lippert

Johann Lauer

Sehr geehrter Herr Lippert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlich absetzbaren Ausgaben bei der Vermietung von Immobilien. Als Steuerberater für das Thema Vermietung / Verpachtung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einen Überblick über die relevanten Kosten geben, die Sie steuerlich geltend machen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Vermieter grundsätzlich alle Kosten steuerlich absetzen können, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie stehen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Renovierungsarbeiten, Instandhaltungskosten, Versicherungen, Nebenkosten und auch Verwaltungskosten. Auch die Abschreibung der Anschaffungskosten für die Immobilie selbst ist steuerlich absetzbar.

Die Renovierungsarbeiten, die Sie in Ihrer Wohnung durchgeführt haben, können Sie grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Sie die Kosten für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sofort in voller Höhe absetzen können, während die Kosten für sogenannte "Herstellungsaufwendungen" über die Abschreibung auf die Nutzungsdauer verteilt werden müssen.

Auch die monatlichen Ausgaben wie Versicherungen, Nebenkosten und Instandhaltungskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und ordnungsgemäß dokumentieren, um im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind.

Um sicherzugehen, dass Sie alle relevanten Kosten berücksichtigen und Ihre Steuerlast minimieren, empfehle ich Ihnen, sich mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, alle steuerlich absetzbaren Ausgaben zu identifizieren und mögliche Steueroptimierungen vorzunehmen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermietung Ihrer Immobilie.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Lauer

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Johann Lauer