Welche Steuervorteile gibt es bei der Vermietung von Ferienwohnungen?
Dezember 18, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Isabel Peters und besitze eine Ferienwohnung, die ich vermiete. Bisher habe ich mich noch nicht intensiv mit den steuerlichen Aspekten dieser Vermietung beschäftigt und bin daher unsicher, welche Steuervorteile mir hierbei zustehen.
Zur Ausgangssituation: Ich vermiete meine Ferienwohnung das ganze Jahr über an Urlaubsgäste. Dabei fallen natürlich laufende Kosten wie Instandhaltung, Werbung oder Verwaltung an. Diese Kosten möchte ich gerne steuerlich geltend machen, bin mir aber unsicher, in welcher Form das möglich ist.
Der Ist-Zustand sieht momentan so aus, dass ich zwar Einnahmen aus der Vermietung erziele, aber auch entsprechende Ausgaben habe. Da ich als Vermieterin nicht nur die Wohnung in Schuss halten muss, sondern auch regelmäßig Reinigungskräfte und eventuell Handwerker engagiere, frage ich mich, wie diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden können.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise Steuervorteile übersehe oder falsch angebe und dadurch unnötige Steuern zahlen muss. Deshalb würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche konkreten Steuervorteile es bei der Vermietung von Ferienwohnungen gibt und wie ich diese optimal nutzen kann.
Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Steuervorteile stehen mir als Vermieterin von Ferienwohnungen konkret zu und wie kann ich diese am besten in meiner Steuererklärung geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Aspekte bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung. Es ist wichtig, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, um potenzielle Steuervorteile optimal nutzen zu können und unnötige Steuern zu vermeiden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten. Dies bedeutet, dass Sie alle Einnahmen, die Sie durch die Vermietung erzielen, in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Gleichzeitig haben Sie aber auch die Möglichkeit, verschiedene Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, steuerlich geltend zu machen.
Zu den Kosten, die Sie als Vermieterin geltend machen können, zählen unter anderem die Instandhaltungskosten, Werbungskosten, Verwaltungskosten, Reinigungskosten, Kosten für Handwerkerleistungen, Versicherungen, Grundsteuer, Schornsteinfegerkosten und Abschreibungen auf das Gebäude und die Einrichtung. All diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben und somit von Ihren Einnahmen abziehen.
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Steuervorteile, die Sie als Vermieterin von Ferienwohnungen nutzen können. So können Sie beispielsweise die Abschreibung auf das Gebäude und die Einrichtung in Form von AfA (Absetzung für Abnutzung) geltend machen. Diese Abschreibung ermöglicht es Ihnen, die Anschaffungskosten des Gebäudes und der Einrichtung über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen als Vorsteuer abzuziehen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Sie umfangreiche Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Ferienwohnung durchführen.
Um die Steuervorteile bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung optimal nutzen zu können, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und eine ordentliche Buchführung zu führen. Zudem ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle steuerliche Regelungen und Gesetze zu informieren, um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann
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