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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Muss ich als Vermieter Umsatzsteuer abführen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Albrecht Wagner und vermiete seit einigen Jahren eine Ferienwohnung in einer touristisch attraktiven Region. Bisher habe ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen berechnet und abgeführt. Nun habe ich jedoch gehört, dass es unter bestimmten Umständen erforderlich sein kann, Umsatzsteuer als Vermieter abzuführen.

Meine aktuelle Ausgangssituation ist die folgende: Ich vermiete die Ferienwohnung an Urlaubsgäste und erziele jährlich Mieteinnahmen in Höhe von ca. 15.000 Euro. Darüber hinaus habe ich keine weiteren Einkünfte aus vermieteten Immobilien.

Meine Sorgen beziehen sich darauf, dass ich unsicher bin, ob ich als Vermieter Umsatzsteuer abführen muss und falls ja, welche Auswirkungen dies auf meine Einnahmen und steuerliche Situation haben könnte. Zudem frage ich mich, ob ich bei einer möglichen Umstellung auf die Regelbesteuerung auch Vorsteuer geltend machen kann und ob dies für mich sinnvoll wäre.

Daher meine konkrete Frage an Sie als Steuerberater: Muss ich als Vermieter Umsatzsteuer abführen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für mich bei einer möglichen Umstellung auf die Regelbesteuerung und wie wirkt sich dies auf meine steuerliche Situation aus?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Albrecht Wagner

Johann Lauer

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuerpflicht als Vermieter einer Ferienwohnung. Gerne möchte ich Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen geben.

Grundsätzlich sind Vermieter von Wohnungen oder Ferienwohnungen umsatzsteuerlich nicht verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Mieteinnahmen zu erheben, wenn sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG gelten und somit von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies bedeutet, dass Sie bislang korrekt gehandelt haben, indem Sie keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt haben.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie als Vermieter bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten, können Sie auch als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Diese Grenze beträgt aktuell 22.000 Euro pro Kalenderjahr. Da Sie angegeben haben, dass Ihre Mieteinnahmen bei ca. 15.000 Euro jährlich liegen, liegen Sie derzeit unter dieser Grenze und sind somit nicht zur Umsatzsteuerpflicht verpflichtet.

Sollten Ihre Mieteinnahmen jedoch in Zukunft über diese Grenze steigen, müssen Sie sich mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, auf die Regelbesteuerung umzustellen. Dabei müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen erheben, können aber auch Vorsteuer geltend machen, beispielsweise für Renovierungs- oder Instandhaltungskosten. Dies kann sich unter Umständen steuermindernd auswirken.

Es ist wichtig, dass Sie sich in einem solchen Fall mit einem Steuerberater oder einem Fachmann für Umsatzsteuer in Verbindung setzen, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und die besten Optionen für Sie zu ermitteln. Es gibt verschiedene Vor- und Nachteile bei einer Umstellung auf die Regelbesteuerung, die im Einzelfall abgewogen werden müssen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann Lauer

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Johann Lauer