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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten bei Vermietung?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Maria Möller und vermiete seit einigen Jahren erfolgreich eine Immobilie. In diesem Jahr möchte ich erstmals die Werbungskosten steuerlich absetzen, bin jedoch etwas unsicher, wie das genau funktioniert.

Bisher habe ich lediglich die Mieteinnahmen versteuert und die üblichen Betriebskosten wie Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten abgesetzt. Nun habe ich jedoch gehört, dass auch weitere Kosten wie beispielsweise Versicherungen, Verwaltungskosten oder Anschaffungskosten für Einrichtungsgegenstände steuerlich geltend gemacht werden können.

Meine Sorge ist, dass ich hierbei Fehler machen könnte und am Ende Probleme mit dem Finanzamt bekomme. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche Werbungskosten genau steuerlich absetzbar sind und wie ich diese in meiner Steuererklärung korrekt angebe.

Können Sie mir bitte genau erklären, wie ich die Werbungskosten bei der Vermietung meiner Immobilie steuerlich absetzen kann und ob es Besonderheiten zu beachten gibt? Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit ausschöpfe und keine unnötigen Steuern zahle.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Möller

Lorenzo Hartmann

Sehr geehrte Frau Möller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind und keine Fehler machen möchten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Gerne erkläre ich Ihnen, welche Werbungskosten genau steuerlich absetzbar sind und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Werbungskosten alle Kosten sind, die im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie entstehen und zur Erzielung von Mieteinnahmen dienen. Dazu zählen zunächst einmal die bereits von Ihnen genannten Betriebskosten wie Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten, Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten, etc. Diese können Sie in der Regel problemlos als Werbungskosten geltend machen.

Auch Anschaffungskosten für Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Küchengeräte, oder Renovierungsarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, also nicht in einem Jahr komplett absetzbar sind, sondern über mehrere Jahre verteilt werden.

Besonderheiten gibt es beispielsweise bei der Abschreibung von Gebäuden, bei der Sie zwischen der AfA (Absetzung für Abnutzung) und Sonderabschreibungen unterscheiden müssen. Auch bei der Vermietung an nahe Angehörige gelten spezielle Regelungen, die Sie beachten sollten.

Um sicherzustellen, dass Sie alle Werbungskosten korrekt angeben und ausschöpfen, empfehle ich Ihnen, eine genaue Aufstellung aller angefallenen Kosten zu führen und diese sorgfältig in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Es kann auch sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützt und sicherstellt, dass alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lorenzo Hartmann