Was sind die steuerlichen Konsequenzen bei Vermietung an Familienangehörige?
Januar 11, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Renate Klinger und bin Besitzerin einer Immobilie, die ich vermiete. In naher Zukunft plane ich, die Immobilie an meine Tochter zu vermieten, da sie auf der Suche nach einer Wohnung ist. Mir ist bewusst, dass Vermietungen an Familienangehörige steuerlich besonders überprüft werden und möchte daher im Vorfeld alle möglichen Konsequenzen abwägen.
Der Ist-Zustand meiner Immobilie ist folgender: Es handelt sich um eine Wohnung in gutem Zustand, die bisher an fremde Mieter vermietet wurde. Die Mieteinnahmen sind ein wichtiger Bestandteil meines Einkommens und ich möchte sicherstellen, dass sich durch die Vermietung an meine Tochter keine negativen Auswirkungen ergeben.
Meine Sorgen beziehen sich insbesondere auf die steuerlichen Konsequenzen dieser Vermietung. Ich frage mich, ob ich weiterhin die Werbungskosten steuerlich geltend machen kann und wie sich die Einnahmen aus der Vermietung an meine Tochter auf meine Steuerlast auswirken werden. Außerdem bin ich unsicher, ob es spezielle Regelungen gibt, die ich beachten muss, um mögliche steuerliche Risiken zu vermeiden.
Daher meine Frage an Sie: Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der Vermietung an Familienangehörige und welche Lösungen stehen mir zur Verfügung, um steuerliche Risiken zu minimieren? Ich bin für jede Beratung und Unterstützung dankbar, um sicherzustellen, dass die Vermietung an meine Tochter steuerlich korrekt und optimal gestaltet ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Klinger
Sehr geehrte Frau Klinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vermietung Ihrer Immobilie an Ihre Tochter und den steuerlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche Risiken und Auswirkungen auf Ihre Steuerlast machen und ich werde Ihnen gerne alle Informationen und Lösungsmöglichkeiten dazu aufzeigen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Vermietungen an Familienangehörige steuerlich besonders überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Vermietung zu marktüblichen Konditionen erfolgt und keine steuerlichen Gestaltungen vorgenommen werden, um Steuern zu umgehen. In Ihrem Fall bedeutet das, dass die Miete, die Sie von Ihrer Tochter verlangen, nicht zu niedrig sein darf und sich im Rahmen der ortsüblichen Mieten bewegen sollte. Andernfalls könnte das Finanzamt die Vermietung als Liebhaberei einstufen und Werbungskosten nicht anerkennen.
Was die Werbungskosten betrifft, so können Sie grundsätzlich auch bei Vermietungen an Familienangehörige die üblichen Kosten wie z.B. Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen oder Darlehenszinsen steuerlich geltend machen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie diese Kosten genau dokumentieren und nachweisen können, um sie steuermindernd geltend zu machen.
Die Einnahmen aus der Vermietung an Ihre Tochter werden grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung angegeben. Diese Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer und müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Mieteinnahmen um die Werbungskosten reduziert, sodass nur der tatsächliche Gewinn versteuert wird.
Um mögliche steuerliche Risiken zu minimieren, ist es ratsam, einen Mietvertrag mit Ihrer Tochter abzuschließen, der die Bedingungen der Vermietung genau regelt und die Miete klar definiert. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Miete marktüblich ist und die Zahlungen nachweisbar sind. Auch die Dokumentation der Werbungskosten ist von großer Bedeutung, um diese steuermindernd geltend machen zu können.
Insgesamt ist es wichtig, dass die Vermietung an Ihre Tochter transparent und nachvollziehbar gestaltet wird, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, die Vermietung steuerlich korrekt und optimal zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann
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