Kann ich Nebenkosten wie Hausmeister oder Reinigungskräfte steuerlich geltend machen?
April 19, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrte Steuerberaterin,
ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Nebenkosten bei Vermietung und Verpachtung. Ich vermiete seit einiger Zeit eine Wohnung und möchte gerne die Kosten für einen Hausmeister sowie für Reinigungskräfte steuerlich geltend machen. Bisher habe ich diese Kosten immer selbst getragen, da ich der Meinung war, dass sie nicht absetzbar sind.
Der Ist-Zustand ist also, dass ich die Nebenkosten für den Hausmeister und die Reinigungskräfte komplett aus eigener Tasche zahle und bisher keine Möglichkeit gesehen habe, diese steuerlich anzusetzen. Da die Kosten dafür jedoch nicht unerheblich sind, würde es mich sehr freuen, wenn ich diese Ausgaben steuerlich absetzen könnte.
Meine Sorge ist, dass ich vielleicht etwas übersehen habe oder nicht korrekt informiert bin. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten ausschöpfe, um meine Steuerlast zu minimieren und keine Ausgaben unnötig durch das Raster fallen.
Daher meine Frage: Kann ich die Nebenkosten für einen Hausmeister sowie für Reinigungskräfte steuerlich geltend machen? Falls ja, welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen und wie gehe ich am besten vor, um diese Kosten korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Voigt
Sehr geehrte Frau Voigt,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Nebenkosten bei Vermietung und Verpachtung. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Steuerlast minimieren können und alle Möglichkeiten ausschöpfen möchten.
Grundsätzlich können die Kosten für einen Hausmeister sowie für Reinigungskräfte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Diese Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit anfallen und daher steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten allerdings als Betriebskosten der vermieteten Immobilie anzusehen sind und nicht als allgemeine Haushaltskosten.
Um die Nebenkosten für den Hausmeister und die Reinigungskräfte korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, sollten Sie entsprechende Belege und Rechnungen sammeln und aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen der Hausverwaltung oder der beauftragten Reinigungsunternehmen, in denen die angefallenen Kosten detailliert aufgeführt sind. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die tatsächlich angefallenen Ausgaben und können im Falle einer steuerlichen Prüfung vorgelegt werden.
In Ihrer Steuererklärung können Sie die Kosten für den Hausmeister und die Reinigungskräfte dann unter dem Punkt "Werbungskosten" oder "Betriebskosten" angeben. Es empfiehlt sich, diese Ausgaben separat aufzuführen und nicht mit anderen Kosten zu vermischen, um eine klare Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erfassung der Nebenkosten in Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann
Steuerberater
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