Wie gebe ich ausländische Umsatzsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung an?
Februar 5, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Oliver Götzinger
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Louis Werner und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. In den letzten Monaten habe ich begonnen, auch Produkte in andere EU-Länder zu verkaufen und Umsatzsteuer in diesen Ländern zu zahlen. Nun stehe ich vor der Herausforderung, die ausländische Umsatzsteuer korrekt in meiner Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben.
Bisher habe ich nur in Deutschland Umsatzsteuer abgeführt und diese entsprechend in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Nun weiß ich jedoch nicht, wie ich die Umsatzsteuer aus den anderen EU-Ländern korrekt in meiner Umsatzsteuervoranmeldung vermerken soll. Ich mache mir Sorgen, dass ich hierbei Fehler machen könnte und dadurch möglicherweise Steuernachzahlungen oder sogar Strafen riskiere.
Können Sie mir bitte erklären, wie ich die ausländische Umsatzsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung korrekt angebe? Gibt es spezielle Formulare oder Verfahren, die ich beachten muss? Wie kann ich sicherstellen, dass ich alles richtig mache und keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Louis Werner
Sehr geehrter Herr Werner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der korrekten Angabe der ausländischen Umsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen, da die korrekte Abführung und Angabe der Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern eine komplexe Angelegenheit sein kann. Ich werde Ihnen daher im Folgenden eine ausführliche Erklärung dazu geben.
Grundsätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie in anderen EU-Ländern zahlen, auch in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland korrekt angeben. Dazu gibt es das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie die ausländische Umsatzsteuer nicht direkt an das ausländische Finanzamt abführen, sondern in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland angeben. Das Finanzamt übernimmt dann die Weiterleitung der Umsatzsteuer an das jeweilige ausländische Finanzamt.
Um die ausländische Umsatzsteuer korrekt in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben, müssen Sie in der Regel das Formular "Zusammenfassende Meldung" (ZM) verwenden. In diesem Formular geben Sie die Umsatzsteuerbeträge an, die Sie in anderen EU-Ländern gezahlt haben. Diese Beträge müssen dann auch in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland angegeben werden.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Angaben korrekt machen, um mögliche Fehler zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt. Ein professioneller Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, alle erforderlichen Schritte zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Zusammenfassend ist es wichtig, die ausländische Umsatzsteuer korrekt im Reverse-Charge-Verfahren anzugeben und dafür das Formular "Zusammenfassende Meldung" zu verwenden. Falls Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerexperten zu wenden, um sicherzustellen, dass alles korrekt und rechtzeitig erledigt wird.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Götzinger
Steuerberater
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