Welche Vorsteuer kann ich geltend machen?
November 19, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Götzinger
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Christiane Gerdes und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. In den letzten Monaten habe ich vermehrt Waren bei verschiedenen Lieferanten eingekauft, um mein Sortiment zu erweitern. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei einigen Rechnungen Vorsteuer angegeben bekomme, bei anderen jedoch nicht. Ich bin mir unsicher, welche Vorsteuer ich tatsächlich geltend machen kann und welche nicht.
Der Ist-Zustand ist also, dass ich einige Rechnungen mit Vorsteuer habe, aber nicht sicher bin, ob ich diese auch wirklich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben kann. Dadurch mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise zu hohe Steuern zahle oder sogar gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoße.
Meine Frage an Sie als Steuerberater ist daher: Welche Vorsteuer kann ich tatsächlich geltend machen und wie kann ich sicherstellen, dass ich keine Fehler bei der Angabe der Vorsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung mache? Gibt es bestimmte Kriterien, die ich beachten muss, um die Vorsteuer korrekt zu berechnen und anzugeben?
Ich freue mich auf Ihre kompetente Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Gerdes
Sehr geehrte Frau Gerdes,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Geltendmachung von Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung. Als Steuerberater für das Thema Umsatzsteuer kann ich Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was Vorsteuer überhaupt ist. Vorsteuer bezeichnet die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen. Diese Vorsteuer können Sie von der Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden einnehmen, abziehen. Das bedeutet, dass Sie nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die Sie einnehmen, und der Vorsteuer, die Sie gezahlt haben, an das Finanzamt abführen müssen.
Um die Vorsteuer korrekt geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Rechnungen, auf denen die Vorsteuer ausgewiesen ist, ordnungsgemäß ausgestellt sein. Das bedeutet, dass sie alle erforderlichen Angaben enthalten müssen, wie beispielsweise den vollständigen Namen und die Adresse des Lieferanten, die Menge und Art der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung, das Datum der Rechnung sowie die Höhe der Umsatzsteuer.
Des Weiteren ist es wichtig zu prüfen, ob die Vorsteuer tatsächlich abzugsfähig ist. Grundsätzlich können Sie die Vorsteuer nur geltend machen, wenn sie für Ihr Unternehmen angefallen ist und wenn sie für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird. Das bedeutet, dass Sie die Vorsteuer nur für Waren oder Dienstleistungen abziehen können, die im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit verwendet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorsteuerberichtigung. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Vorsteuer, die Sie geltend gemacht haben, zu hoch oder zu niedrig war, müssen Sie eine Korrektur vornehmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Verwendungszweck der angeschafften Waren oder Dienstleistungen ändert.
Um sicherzustellen, dass Sie keine Fehler bei der Angabe der Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung machen, empfehle ich Ihnen, alle Rechnungen sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren. Führen Sie eine genaue Aufstellung über die gezahlte Vorsteuer und vergleichen Sie diese regelmäßig mit den Umsätzen, die Sie erzielt haben. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Vorsteuer korrekt berechnen und angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Götzinger
Steuerberater
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