Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer?
Dezember 4, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Götzinger
Sehr geehrter Herr/Frau Steuerberater,
ich heiße Paula Dornbusch und bin selbstständige Fotografin. Ich habe vor kurzem mein Gewerbe angemeldet und stehe nun vor der Frage, wie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer funktioniert. Ich habe gehört, dass ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin, wenn mein jährlicher Umsatz unter einer bestimmten Grenze liegt.
Mein aktueller Ist-Zustand ist folgender: Ich bin noch in der Anfangsphase meiner Selbstständigkeit und erwarte, dass mein Umsatz im ersten Jahr unter der Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegen wird. Allerdings bin ich mir unsicher, wie genau diese Regelung funktioniert und welche Auswirkungen sie auf meine Buchhaltung und Steuererklärung hat.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise etwas falsch mache oder wichtige Details übersehe, die zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnten. Deshalb wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, wie die Kleinunternehmerregelung genau funktioniert und welche Schritte ich konkret unternehmen muss, um davon zu profitieren. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? Muss ich spezielle Angaben in meiner Rechnung machen?
Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema freuen, da ich gerne alles richtig machen möchte, um keine steuerlichen Probleme zu bekommen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Dornbusch
Sehr geehrte Frau Dornbusch,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. Gerne erkläre ich Ihnen ausführlich, wie diese Regelung funktioniert und welche Schritte Sie konkret unternehmen müssen, um davon zu profitieren.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Ihr jährlicher Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen dementsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie dem Finanzamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung können Sie bei der Gewerbeanmeldung oder beim Finanzamt selbst abgeben. Dabei müssen Sie angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Erklärung nur einmal abgeben müssen und sie solange gilt, bis Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung nicht mehr erfüllen.
In Bezug auf Ihre Rechnungen als Kleinunternehmer müssen Sie bestimmte Angaben machen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehört unter anderem der Hinweis "Keine Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG" auf Ihren Rechnungen. Weiterhin müssen Sie die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, die Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, die Leistungsbeschreibung, den Rechnungsbetrag sowie Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage zur Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Götzinger
Steuerberater
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