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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Was sind die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Verena Nitsche und betreibe seit einigen Jahren ein kleines Online-Handelsunternehmen. Bisher habe ich die Umsatzsteuer nach der Soll-Versteuerungsmethode abgerechnet. Allerdings habe ich gehört, dass es auch die Möglichkeit der Ist-Versteuerung gibt und frage mich, ob diese für mich in Frage kommt.

Derzeit beläuft sich mein Umsatz auf unter 600.000 Euro jährlich und ich habe keine umsatzsteuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen. Allerdings schwankt mein Umsatz von Monat zu Monat und ich habe das Gefühl, dass ich oft größere Ausgaben habe, als Einnahmen. Dadurch entsteht manchmal ein Liquiditätsengpass, da ich die Umsatzsteuer auf Basis der Soll-Versteuerung bereits abführen muss, obwohl ich das Geld noch nicht vollständig eingenommen habe.

Ich frage mich, ob die Ist-Versteuerung für mich eine bessere Option wäre, da ich die Umsatzsteuer dann erst abführen müsste, wenn ich das Geld tatsächlich erhalten habe. Außerdem würde mir dies eine bessere Liquiditätsplanung ermöglichen.

Können Sie mir bitte die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer erklären und prüfen, ob diese Methode für mein Unternehmen geeignet ist? Gibt es eventuell auch Nachteile oder Risiken, die ich dabei beachten muss?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Nitsche

Emma Wagner

Sehr geehrte Frau Nitsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer für Ihr Online-Handelsunternehmen. Gerne erkläre ich Ihnen die Voraussetzungen und gehe auf mögliche Vor- und Nachteile dieser Methode ein.

Die Ist-Versteuerung ist eine Alternative zur Soll-Versteuerungsmethode und ermöglicht es Unternehmern, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn sie das Geld tatsächlich erhalten haben. Die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung sind in § 20 UStG geregelt. Grundsätzlich können Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 600.000 Euro nicht überstiegen hat und die im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 900.000 Euro Umsatz erzielen werden, die Ist-Versteuerung anwenden.

In Ihrem Fall, da Ihr Umsatz unter 600.000 Euro jährlich liegt und Sie keine umsatzsteuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen haben, könnten Sie grundsätzlich die Ist-Versteuerung in Betracht ziehen. Durch diese Methode könnten Sie tatsächlich eine bessere Liquiditätsplanung erreichen, da Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn Sie das Geld auch erhalten haben.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile und Risiken, die Sie bei der Entscheidung für die Ist-Versteuerung beachten sollten. Zum einen kann es sein, dass Sie für die Ist-Versteuerung eine Genehmigung vom Finanzamt benötigen, da diese Regelung nicht automatisch gilt. Zudem müssen Sie genau darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer auch tatsächlich zeitnah abführen, sobald Sie das Geld erhalten haben, da sonst Säumniszuschläge drohen können. Außerdem könnte es sein, dass Sie durch die Ist-Versteuerung eher Gefahr laufen, in die Gefahr der Umsatzsteuerhinterziehung zu geraten, da der Zeitpunkt der Zahlung und der Zeitpunkt der Versteuerung auseinanderfallen.

Insgesamt sollten Sie also gründlich abwägen, ob die Ist-Versteuerung für Ihr Unternehmen die bessere Option darstellt. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche Risiken zu minimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner

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Experte für Umsatzsteuer

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