Wie kann ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden?
November 29, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Emma Wagner
Sehr geehrte Steuerberater,
ich bin Jenny Höfer, Kleinunternehmerin und betreibe ein kleines Online-Geschäft, in dem ich handgefertigte Schmuckstücke verkaufe. In den letzten Monaten ist mein Umsatz gestiegen und ich frage mich, ob ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden kann. Bisher habe ich keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen, da mein Jahresumsatz unter der Grenze von 22.000 Euro liegt. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich eventuell die Umsatzsteuer falsch behandelt habe und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache.
Meine Frage an Sie lautet: Wie kann ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Sollte ich rückwirkend Umsatzsteuer berechnen und abführen, falls ich die Grenze von 22.000 Euro überschreite? Welche Auswirkungen hat es für mich und mein Geschäft, wenn ich von der Umsatzsteuer befreit werde oder wenn ich sie doch berechnen und abführen muss?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine klare Antwort auf meine Fragen geben könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, um sicherzustellen, dass ich meine steuerlichen Pflichten als Kleinunternehmer korrekt erfülle.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Höfer
Sehr geehrte Frau Höfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmerin. Ich verstehe Ihre Sorge und möchte Ihnen gerne alle Informationen zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen.
Als Kleinunternehmerin haben Sie die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, wenn Ihr Jahresumsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigt und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich beim Finanzamt von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dafür müssen Sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung den entsprechenden Vermerk "Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG" angeben.
Wenn Sie als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Allerdings können Sie auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Wenn Ihr Umsatz am Ende des Jahres die Grenze von 22.000 Euro überschreitet, entfällt die Kleinunternehmerregelung rückwirkend zum Beginn des Jahres. In diesem Fall müssen Sie ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und abführen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Umsätze regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung aufheben lassen, sobald Sie die Grenze überschreiten. Eine falsche Behandlung der Umsatzsteuer kann zu Nachzahlungen und möglichen Bußgeldern führen. Daher empfehle ich Ihnen, die Entwicklung Ihres Umsatzes im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig auf die Regelbesteuerung umzustellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner
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