Kann ich die Umsatzsteuer für gekaufte Waren zurückerstattet bekommen?
September 9, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Wagner
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Peter Mattes und betreibe ein kleines Unternehmen, das Waren verkauft. In letzter Zeit habe ich einige größere Einkäufe getätigt und frage mich, ob ich die Umsatzsteuer für diese gekauften Waren zurückerstattet bekommen kann.
Die Ausgangssituation ist, dass ich als Unternehmer natürlich Umsatzsteuer auf meine Verkäufe erhebe und an das Finanzamt abführe. Bei meinen Einkäufen zahle ich ebenfalls Umsatzsteuer, die in den Rechnungen der Lieferanten ausgewiesen ist. Ich habe gehört, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, diese Vorsteuer zurückzuerhalten.
Der Ist-Zustand ist, dass ich bisher noch keine Vorsteuererstattung beantragt habe, da ich nicht genau weiß, wie das funktioniert und ob ich überhaupt dazu berechtigt bin. Mein Hauptanliegen ist es, meine Kosten zu senken und mein Unternehmen effizienter zu führen. Deshalb bin ich nun auf der Suche nach Möglichkeiten, wie ich die Umsatzsteuer für meine Einkäufe zurückbekommen kann.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Vorsteuer nicht zurückfordere. Da ich als kleiner Unternehmer jeden Cent gut gebrauchen kann, wäre es für mich sehr wichtig zu wissen, ob und wie ich die Umsatzsteuer für meine gekauften Waren zurückerstattet bekommen kann.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Kann ich als Unternehmer die Umsatzsteuer für gekaufte Waren zurückerstattet bekommen und wenn ja, wie funktioniert das? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Vorsteuer zurückzuerhalten? Über Ihre Hilfe und Beratung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Mattes
Sehr geehrter Herr Mattes,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vorsteuererstattung für gekaufte Waren als Unternehmer. Es freut mich, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und nach Möglichkeiten suchen, Ihre Kosten zu senken und Ihr Unternehmen effizienter zu führen.
Grundsätzlich haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, die Umsatzsteuer für Ihre gekauften Waren zurückerstattet zu bekommen. Dies nennt sich Vorsteuererstattung und dient dazu, die Belastung mit Umsatzsteuer zu verringern und die Liquidität Ihres Unternehmens zu verbessern.
Um die Vorsteuer zurückzuerhalten, müssen Sie als Unternehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal müssen die gekauften Waren und Dienstleistungen für Ihr Unternehmen verwendet werden und einen direkten Bezug zu Ihren steuerpflichtigen Umsätzen haben. Das bedeutet, dass die Vorsteuer nur für Geschäftsausgaben geltend gemacht werden kann, die im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind.
Des Weiteren müssen die Rechnungen Ihrer Lieferanten korrekt und ordnungsgemäß ausgestellt sein. Das heißt, sie müssen alle erforderlichen Angaben enthalten, wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Menge und Art der gelieferten Waren, den Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer. Nur wenn die Rechnungen diesen Anforderungen entsprechen, können Sie die Vorsteuer geltend machen.
Um die Vorsteuer zurückzuerhalten, müssen Sie einen Vorsteuervergütungsantrag beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag muss in der Regel elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden. Darin müssen Sie alle relevanten Rechnungen und Belege vorlegen, die Ihre Ausgaben belegen. Das Finanzamt prüft dann Ihren Antrag und erstattet Ihnen die Vorsteuer, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorsteuererstattungsansprüche regelmäßig prüfen und geltend machen, um keine finanziellen Vorteile zu verschenken. Als Unternehmer können Sie so Ihre Liquidität verbessern und Ihre Kosten senken.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage zum Thema Vorsteuererstattung für gekaufte Waren. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner
Steuerberaterin
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