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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Sehr geehrte Steuerberaterin,

ich heiße Sophia Hentschel und bin als Kleinunternehmerin tätig. Ich betreibe einen Onlineshop, in dem ich handgemachte Produkte verkaufe. Aktuell bin ich unsicher, ob ich als Kleinunternehmerin Umsatzsteuer ausweisen muss oder nicht.

Mein Umsatz liegt aktuell unter der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro pro Jahr. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ich die Umsatzsteuer dennoch ausweisen muss. Ich habe Angst, dass ich gegen gesetzliche Vorgaben verstoße oder sogar Steuerhinterziehung betreibe, wenn ich die Umsatzsteuer nicht korrekt ausweise.

Können Sie mir bitte erklären, ob Kleinunternehmer wie ich Umsatzsteuer ausweisen müssen? Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten, die ich beachten sollte? Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich die Umsatzsteuer nicht korrekt ausweise?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Hentschel

Emma Wagner

Sehr geehrte Frau Hentschel,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmerin. Ich kann verstehen, dass Sie unsicher sind und keine rechtlichen Probleme riskieren möchten. Gerne erläutere ich Ihnen die Regelungen für Kleinunternehmer in Bezug auf die Umsatzsteuer.

Als Kleinunternehmerin mit einem Umsatz unter der Grenze von 22.000 Euro pro Jahr haben Sie die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Dies ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Sie als Kleinunternehmerin beachten sollten. Zum einen müssen Sie auf Ihren Rechnungen den Hinweis "Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG" aufnehmen, um klarzustellen, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Zudem dürfen Sie keine Vorsteuer geltend machen, da Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Sollten Sie versehentlich Umsatzsteuer ausweisen oder die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, obwohl Sie als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit sind, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden. In diesem Fall drohen Ihnen Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich im Klaren darüber sind, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Sollten Sie unsicher sein, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie individuell beraten kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner

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Experte für Umsatzsteuer

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