Umsatzsteuer bei Lieferungen ins EU-Ausland
Mai 9, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich möchte Lieferungen (Kunden bestellen via Onlineshop) ins EU-Ausland ohne Umsatzsteuer tätigen.
Da der Warenwert oft niedrig ist (20-30 €), lohnt sich eine Lieferung per Paket etc. mit Nachweis nicht. Ich würde Deutsche Post Warensendungen (vergleichbar mit der Briefpost) einsetzen. Problem: Ein Ausfuhrnachweis / Sendungsnachweis ist nicht verfügbar.
Welche Schritte sind notwendig um dennoch auf diese Art und Weise Lieferungen ohne Umsatzsteuer zu tätigen? Die Sendungen fotografisch zu dokumentieren wäre möglich. Auch würden stellenweise Kundenbewertungen vorliegen.
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Grundsätzlich wäre die Frage zu klären, um was für Kunden es sich bei Ihnen handelt. Wenn es Privatkunden sind, wären die Lieferungen mit deutscher Umsatzsteuer zu belegen, wenn Sie die Erwerbsschwelle des jeweiligen Ziellandes nicht überschreiten oder freiwillig auf die Erwerbsschwelle verzichtet haben. Dann müssten Sie sich jedoch für umsatzsteuerliche Zwecke in dem jeweiligen Land registrieren und die Umsatzsteuer des Landes in Rechnung stellen und dort dann an die Finanzbehörden abführen (siehe auch hier: https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/warenhandel/lieferschwellen/1167678)
Wenn die Kunden Unternehmer sind, so können Sie die Lieferungen u.a. nur umsatzsteuerfrei behandeln, wenn Ihnen die Umsatzsteuer-ID-Nr des Kunden vorliegt. Denn diese Lieferungen müssten über eine zusammenfassende Meldung erklärt werden, da dadurch ein europaweiter Abgleich erfolgt.
Sie können Ihre Frage bzw. den Sachverhalt gerne noch konkretisieren, damit ich Ihnen ggfs. weitere Auskünfte erteilen kann. Ansonsten reicht das bloße Abfotografieren der Ware z.B. nicht aus. Insbesondere ist ja auch zu beachten, dass sich nur ein Vorteil ergeben kann, wenn die Umsatzsteuer im Bestimmungsland ggfs. niedriger ist. Hier wäre dann allerdings der Verwaltungsaufwand bzgl. der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland zu beachten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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