Einzelunternehmer Rechnung nach Kanada
März 29, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich habe ein deutsches Gewerbe und arbeite mit einem Kunden in Kanada als Software-Entwickler. Nun schreibe ich diesem eine Rechnung (in USD) und Frage mich, wie sich diese von den Rechnungen an meine deutschen Kunden unterscheiden muss?
- Welche zusätzlichen Angaben muss ich auf der Rechnung angeben?
- Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
- Als was für eine Einnahme buche ich diese Rechnung später in meiner Steuererklärung (Zeile)?
- Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Ich freue mich über Ihre Einschätzung!
Viele Grüße
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich schreiben Sie die Rechnung bitte mit allen Angaben wie bei einem deutschen Kunden auch. Ggfs. übersetzen Sie den Text in Englische. Ich würde an Ihrer Stelle den Rechnungsbetrag in Euro abgeben und dann in USD umrechnen.
Wichtig: da Ihr Kunde auch Unternehmer ist (habe ich so verstanden), liegt der Ort der Leistung umsatzsteuerlich in Kanada. Damit ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Weisen Sie daher keine Umsatzsteuer aus, sondern weisen unter der Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hin. Das bedeutet, dass Ihr Kunde die Umsatzsteuer abzuführen hat (in Kanada).
Derartige Einnahmen erfassen Sie in der Anlage EÜR in Zeile 15. In der Umsatzsteuererklärung tragen Sie den Nettowert in Zeile 110 ein.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Herzlichen Gruß!
Knut Christiansen
Steuerberater
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