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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Tickethandel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir betreiben einen Handel mit Tickets / Eintrittskarten. Wir kaufen und verkaufen auf dem Zweitmarkt, sind also kein Veranstalter. Uns ist unklar ob unsere Umsatzsteuer 7% oder 19% betraegt.
Gemaess des folgenden Urteils: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/023__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
kann ein Eigenhaendler 7% abfuehren, ein Vermittler aber nicht.
Kennt jemand die genauen Definitionen von Eigenhaendler und Vermittler and kann es auf unsere Situation anwenden?

Vielen Dank

StB Manuela Ponikwar

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Mit Verweis auf den Umsatzsteueranwendungserlass (Seite 77f, Link unten) zu §3; Abschnitt 3.7 (1) liegt entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB eine Vermittlungsleistung umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nur vor, wenn der Vertreter - Vermittler - das Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat.

Dies trifft nach Ihrer Beschreibung bei Ihnen nicht zu, wenn Sie die Tickets tatsächlich im eigenen Namen kaufen und dann weiterverkaufen. Beim Verkauf besteht somit eine Rechtsbeziehung nur zwischen Ihnen und dem Käufer.

Ebenso Umsatzsteueranwendungserlass zu §3 Abschnitt 3.7 (9):
Mit dem Verkauf von Eintrittskarten, die vom Veranstalter zu Festpreisen oder von Dritten erworben wurden und mit eigenen Preisaufschlägen weiterveräußert werden, wird keine Vermittlungsleistung erbracht, wenn das volle Unternehmerrisiko getragen wird, d.h. keine Kartenrückgabe (z.B. bei Nicht-Verkauf) möglich ist.
Insoweit ist Ihr Tickethandel als Eigenhandel zu beurteilen.
Gemäß dem zitierten BMF-Schreiben unterliegen Ihre Umsätze diesbezüglich also dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Link zum aktuellen Anwendungserlass:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_112540/sid_D6BD39549F52B1F8180AC00AA8C9F2A7/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer__Anwendungserlass__aktuell,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
www.ponikwar.de

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Experte für Umsatzsteuer

StB Manuela Ponikwar

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