Einkünfte von Firma aus den USA
Oktober 11, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Mein Wohnsitz ist in Neuseeland, ich komme aber mehrmals im Jahr nach Deutschland und führe Seminare durch, für die ich Umsatzsteuer berechne und abführe. Einmal im Jahr werde ich von einer in den USA ansässigen Firma als Trainer für ein Seminar in Deutschland engagiert. Muss ich für das dafür gezahlte Honorar in Deutschland Umsatzsteuer zahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte.
Für die Frage, ob das Seminar der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, ist zu klären, wo der sogenannte Leistungsort liegt. Dies bestimmt sich nach dem § 3a UStG. Für Sie relevant ist die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG. Hiernach liegt der Ort einer Unterrichtsleistung dort, wo Sie aktiv diese Leistung erbringen.
Grundsätzlich führen Sie damit mit den Seminaren in Deutschland eine hier steuerbare Tätigkeit durch. Ich gehe davon aus, daß die Seminare nicht unter eine der Steuerbefreiungen des § 4 UStG fallen, so daß auch Steuerpflicht besteht.
Sie müssen daher die Rechnung mit separatem Umsatzsteuerausweis erstellen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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