KFZ Leasing und erhaltene MwsT
Februar 22, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Hallo, wir haben einen PKW von einem Händler für 22.000 Euro gekauft und dafür bei der Deutschen Leasing AG einen Leasingvetrag abgeschlossen. Der Händler kann keine MwsT. ausweisen. Wir haben eine sonderzahlung von 4000 euro geleistet. Nun erhielten wir aber eine Zahlung über 21600 Euro mit der Begründung, daß die Mwst. mit ausgezahlt wird und wir diese ans Finanzamt abführen müssen. In meinem Steuerprogramm habe ich dazu nichts gefunden. Wird das Finanzamt automatisch benachrichtigt und wir dann zur Zahlung ausgefordert ? Wir sind USt-pflichtig und machen monatliche Voranmeldungen. Muss ich diese erhaltene Mwst. als Einnahme in der EÜ-Berechnung angeben ? Vielen Dank für die Info.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Ich gehe davon aus, dass Sie das Auto nachdem Sie es vom Händler gekauft hatten an die Deut. Leasing verkauft hatten um es zurück zu leasen (sale-and-lease-back). Falls nicht, bitte ich den Fall zu spezifizieren.
Der Verkauf eines betrieblichen Autos als sog. Hilfsgeschäft ist umsatzsteuerpflichtig. Deswegen hat Ihnen die Leasinggesellschaft richtigerweise die USt mit ausbezahlt. Den Umsatz und die darauf entfallende USt müssen Sie in der USt-Voranmeldung angeben. Das Finanzamt wird nicht automatisch benachrichtigt. Melden Sie die USt nicht an, stellt dies einen Tatbestand der Steuerhinterziehung dar. Die erhaltene USt ist bei der EÜR als Einnahme zu erfassen. Die an das Finanzamt gezahlte USt-Vorauszahlung ist Betriebsausgabe, so dass sich dadurch der Vorgang wieder ausgleicht.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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