Steuerklasse und getrennte Veranlagung
März 27, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wahl der Steuerklasse in Kombination mit einer getrennten Veranlagung. Rahmendaten: Verheiratet
Steuerklassen: ich 3 meine Frau 5
Einkommen 2019: Ich 20.000 Gehalt brutto (Januar u d Februar), dazu 100.000 Abfindung (brutto). Meine Frau 4.600 pro Monat.
Frage: Macht es Sinn jetzt die Steuerklassen zu wechseln und keine Frau hat dann die Steuerklasse 3 (ich selbst werde kein weiteres Einkommen haben in diesem Jahr, auch kein Arbeitslosengeld). Welche Auswirkungen hätte ein solcher Wechsel und ich bei der Steuerklärung für 2019 eine getrennte Veranlagung mache?
Guten Tag,
grundsätzlich würde es bei Steuerklasse 3 bei Ihrer Frau zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn die getrennte Veranlagung gewählt wird. Auch für Sie könnte es eine Steuernachzahlung geben, da Sie im Januar und Februar die Steuerklasse 3 hatten.
Da die Gesamtsteuerbelastung am Ende unabhängig von der Steuerklasse ist, würde ich ggfs empfehlen, dass beide die Steuerklasse 4 nehmen. Dann können Sie vor Abgabe der Steuererklärung eine Günstigerprüfung vornehmen und klären, ob die Einzel- oder Zusammenveranlagung insgesamt günstiger ist.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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