Lohnsteuerklasse 6 Nebenjob
August 8, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Hallo.
Ich habe eine Frage: Ich bin regulärer Arbeitnehmer mit ca. 3000€ Bruttogehalt in der Lohnsteuerklasse 1.
Jetzt habe ich noch eine kurzfristige Beschäftigung die allerdings Aufgrund des hohen Verdienstes (Kellner auf dem Oktoberfest) nicht als eine pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber laufen kann.
Also werde ich in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. Meine Frage ist nun, ob die Lohnsteuerklassen untereinander strikt getrennt sind: Ich verdiene in meinem Hauptberuft 39.000€ Brutto im Jahr in LSK 1. Und ca. 7.000€ in LSK 6. Beeinflussen sich die beiden Verdienste gegenseitig? Das soll bedeuten wenn ich in LSK 6 7.000€ versteuere, kommt da ja ein niedrigerer Betrag heraus, als wenn die Differenz von 46.000€ und 39.000€ versteuert wird.
Ich hoffe die Frage ist verständlich
Vielen Dank im Vorraus
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie in einem Veranlagungszeitraum (teilweise) nach Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurden, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Dabei werden alle Ihre Einkünfte zusammengerechnet, und dann wird die Einkommensteuer konkret auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen ermittelt. D.h. die Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 und nach Steuerklasse 6 sind praktisch Steuervorauszahlungen.
Auf Ihren Arbeitslohn nach Steuerklasse 1 hat Ihr Nebenjob im lfd. Jahr steuerlich keinen Einfluss, umgekehrt genauso. Die konkrete Endabrechnung erfolgt mit der Einkommensteuererklärung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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