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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

WELCHE STEUERKLASSE BEI ABFINDUNG ?

Ich habe ein paar steuerrechtliche Fragen, .

Ich bin ab 01.01.2016 arbeitslos.
Meine Frau arbeitet noch

Ich bekomme im Januar 2016 eine Abfindung rückwirkend in Höhe von 99.998,00 € brutto die nach § 34 EStG ausgezahlt wird.

Meine Frau hatte ein Bruttojahresgehalt 2014 von 42.558,00 €

Wir hatten b e i d e bisher immer Steuerklasse IV

Frage:

Ist es steuerlich günstiger wenn meine Frau ab 01.01.2016 in Steuerklasse III wechselt und ich gleichzeitig in Steuerklasse V ? Beziehungsweise w e r soll in w e l c h e Steuerklasse wechslen ?

Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Steuerklasse zugewiesen ?

Gibt es weitere Informationen die zu beachten wären ?

Ich wünsche Ihnen eine stressfreie Woche und freue mich auf Ihre Antwort !

Mit freundlichen Grüßen

Peter Lipp

Sehr geehrter Ratsuchender,

unterjährig ist es günstiger, wenn Sie bei Abfindung die günstigere Steuerklasse haben. Nach Abgabe der STeuererklärung hebt sich dieser Vorteil allerdings auf, da dabei alle gezahlten Steuern angerechnet werden. Die Steuerklasse wird auf Antrag bei dem Finanzamt geändert, dazu gibt es spezielle Formblätter
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=1F48B6D5041F392341E9

Somit wäre für 2016 die Wahl Ehemann 3 und Ehefrau 5 zu treffen.

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Experte für Steuerklassen

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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