WELCHE STEUERKLASSE BEI ABFINDUNG ?
Ich habe ein paar steuerrechtliche Fragen, .
Ich bin ab 01.01.2016 arbeitslos.
Meine Frau arbeitet noch
Ich bekomme im Januar 2016 eine Abfindung rückwirkend in Höhe von 99.998,00 € brutto die nach § 34 EStG ausgezahlt wird.
Meine Frau hatte ein Bruttojahresgehalt 2014 von 42.558,00 €
Wir hatten b e i d e bisher immer Steuerklasse IV
Frage:
Ist es steuerlich günstiger wenn meine Frau ab 01.01.2016 in Steuerklasse III wechselt und ich gleichzeitig in Steuerklasse V ? Beziehungsweise w e r soll in w e l c h e Steuerklasse wechslen ?
Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Steuerklasse zugewiesen ?
Gibt es weitere Informationen die zu beachten wären ?
Ich wünsche Ihnen eine stressfreie Woche und freue mich auf Ihre Antwort !
Mit freundlichen Grüßen