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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Steuerklasse 3 nach Heirat bei Ehegattin im Ausland lebend und arbeitend - Familienwohnsitz - erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Sg. Damen und Herren,

ich habe folgende Frage:
Ich bin EU-Staatsbürger und arbeite in Deutschland, und zahle daher auch hier meine Steuern.
Jedes Wochenende fliege ich ins EU-Ausland (Familienwohnsitz), da meine Frau dort wohnt und arbeitet.
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung sowie die Reisekosten werden steuerlich berücksichtigt.

Im September habe ich geheiratet.
Meine Frau hat keine EU-Staatsangehörigkeit, lebt und arbeitet aber im EU-Ausland (Familienwohnsitz).
Sie verdient mehr als €16.260/Jahr.
Da ich deutlich mehr als meine Frau verdiene, möchte ich die Steuerklasse 3 beantragen.

Meines Wissens nach kann die Steuerklasse nur bei gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.

Ausnahme ist, wenn die Ehegattin eine \\\\\\\\\\\\\\\"erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht\\\\\\\\\\\\\\\" beantragt. Der Arbeitnehmer muss EU-Staatsbürgerschaft haben, beim Ehegatten reicht Wohnsitz am EU-Familienwohnsitz. Die €16.260-Einkommensgrenze kann überschritten werden, wenn der Familienwohnsitz im EU-Ausland ist.



Meine Fragen:
Sind meine Angaben zur \\\\\\\\\\\\\\\"erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht\\\\\\\\\\\\\\\" so korrekt und gelten diese auch für meine geschilderte Situation?

Wo und bis wann kann ich die \\\\\\\\\\\\\\\"erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht\\\\\\\\\\\\\\\" für meine Gattin beantragen? Was muss ich nachweisen und ausfüllen?

Welche Konsequenzen hat die \\\\\\\\\\\\\\\"erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht\\\\\\\\\\\\\\\" für meine Gattin? Unterliegt sie somit dem Doppelbesteuerungsabkommen, in diesem Fall Deutschland-Österreich?

Mit freundlichen Grüßen,

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