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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Steuerklassenwahl/Elterngeld

Hallo, mein Verlobter und ich werden am 31.08.2012 heiraten. Derzeit befinden wir uns jeweils in Steuerkl. I.
Brutto-/Nettogehalt ich: 2.368 €/1.504 €
Brutto-/Nettogehalt er: 2.609 €/1.650 €

Ab dem 25.09.2012 gehe ich in Mutterschutz (errechn. Entbindungstermin: 10.11.2012) mit anschließendem 8-wöchigem Mutterschutz sowie geplanter Elternzeit von 24 Monaten (bei halbiertem Elterngeld von etwa 480 € mtl. zzgl. Kindergeld von 183 €).

Da es völliges Neuland für uns ist, stellt sich uns nun die Frage
a) zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel
b) in welche Steuerklassen
am besten für die Zeit des Eltern- u. Kindergeldbezuges - unterjähriger Steuervorteil möglichst ohne Nachzahlung - eignet sowie für eine Steuererstattung für das Jahr 2012.

Für die Beantwortung meiner Fragen sage ich im Voraus besten Dank!!

Freundliche Grüße

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

a) Mit der Eheschließung wird für jeden Ehegatten automatisiert die Steuerklasse IV gebildet. Folglich erhält jeder Ehegatte zunächst auch dann die Steuerklasse IV, wenn der Ehegatte in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Um die Steuerklassekommbination III/V zu erhalten, müssen die Ehegatten beim Finanzamt einen Antrag stellen. Der Ehegatte mit Steuerklasse III wird im Laufe des Jahres höheres Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Beim Ehegatten mit Steuerklasse V wird höhere Lohnsteuer einbehalten. Außerdem beeinflusst die Steuerklassenkombination auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen.

b) Wenn Sie unterjährliches Nettogehalt maximieren wollen, soll Ihr Zukünftiger nach der Eheschließung die Steuerklasse III nehmen. Damit wird er niederigere Lohnsteuer während des laufenden Jahrs bezahlen, folglich höheres Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Die Festsetzung der Einkommensteuer nach dem Ablauf des Kalanderjahrs ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse. Die Steuer wird nur anhand des zu versteuernden Einkommens des Steuerpflichtigen festgesetzt. Die unterjährigen Lohnsteuerzahlungen sind Vorausleistungen der Einkommensteuer. Wenn die bezahlten Lohnsteuer höher als die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer, wird der Steuerpflichtige eine Steuererstattung bekommen. Im umgekehrten Fall muss der Steuerpflichtige eine Nachzahlung leisten. D.h., wenn Sie die laufenden Nettoeinnahmen maximieren wollen, werden Sie niederige Lohnsteuer als Vorauszahlungen leisten, dann müssen Sie mit geringerer Erstattung, oft sogar Steuernachzahlung rechnen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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