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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Steuerklasse bei Besteuerung in unterschiedlichen Ländern

Hallo,

ich bin seit Dezember 2012 verheiratet, aber nicht ganz sicher, welche Steuerklasse ich nun geltend machen kann.

Die Sachlage ist wie folgt:
-Mein Mann ist Amerikaner
-Wir haben gemeinsam eine Wohnung in London
-mein Mann arbeitet in London für eine Englische Universität mit einem Jahreseinkommen von ca 55000 pfund, das auch in England besteuert wird (reguläre Besteuerung)
-Ich selber arbeite während der Woche in Deutschland, wo ich eine zweite Wohnung unterhalte, für eine Deutsche Firma und werde auch in Deutschland besteuert, mein Jahreseinkommen liegt bei ca 90000 EUR

nach allen Angaben, die ich bisher gefunden habe, bin ich weiterhin in Steuerklasse I. Ist das korrekt? Ich hatte überlegt, ob man vielleicht noch, nachdem das Einkommen meines Manns derzeit aus einem Stipendium (Royal SocietyFellowship) gespeist wird, argumentieren könnte, daß in Deutschland ein solches stipendium ggf. steuerfrei wäre (z.B. Humboldt Fellowship)

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihrer Sachverhaltsschilderung zufolge hat Ihr Ehemann in Deutschland weder einen Wohnsitz i.S.d. § 8 AO noch einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. § 9 AO und sein Einkommen wird in England versteuert. Somit ist er in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Mit Ihrem Wohnsitz in Deutschland sind Sie jedoch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit fallen Sie in Steuerklasse I (§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a) bb) EStG). Diese Zuordnung ist unabhängig davon, ob das Einkommen Ihres Mannes aus England nach dem deutschen Steuerrecht als steuerfrei beurteilt werden könnte. Die Voraussetzungen für Steuerklasse III für Sie liegen in Ihrem dargestellten Sachverhalt leider nicht vor.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

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