Beide in Steuerklasse 4 während Kinderplanung für höheres Elterngeld ein Minusgeschäft?
Hallo, ich bin in Steuerklasse 3 und meine Frau (Beamtin) ist in Steuerklasse 5. Unsere Jahres-Bruttoeinkommen sind knapp 70% (ich)/30% (meine Frau) verteilt. Ein 2. Kind ist in Planung und wir würden gern durch den rechtzeitigen Wechsel in 4/4 und das für meine Frau dadurch höhere Nettoeinkommen das spätere Elterngeld meiner Frau erhöhen. Was uns irritiert ist: Laut Berechnung habe ich in Stkl. 4 ein 770 EUR geringeres monatliches Nettoeinkommen als in Steuerklasse 3 und meine Frau hat in Stkl. 4 ein 310 EUR höheres monatliches Nettoeinkommen als in Stkl. 5. In Summe haben wir also in 4/4 ca. 460 EUR monatlich weniger als wären wir in 3/5. Der letzte Lohnsteuerjahresausgleich (gemeinsam veranlagt) auf Basis 3/5 brachte uns zudem eine Rückerstattung von 334 EUR (beide nur Werbungskostenpauschale, ich zusätzlich 1933 EUR Altersvorsorgebeiträge=Riester und 475 EUR Kinderzulage). Mehrfach haben wir gelesen, dass mit 4/4 in der Lohnsteuerjahresabrechnung ohne weitere Ansetzungen eine Rückerstattung/Nachzahlung von 0 EUR herauskäme. Machen wir mit einem Wechsel vor Geburt in 4/4 im Vergleich zu 3/5 unterm Strich dann nicht minus? Wir verzichten dadurch auf 460 EUR monatlich, die mit Lohnsteuerjahresausgleich in 4/4 im Folgejahr nicht wieder reinkommen? Welche Steuerklassen empfehlen Sie uns? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.