Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Beide in Steuerklasse 4 während Kinderplanung für höheres Elterngeld ein Minusgeschäft?

Hallo, ich bin in Steuerklasse 3 und meine Frau (Beamtin) ist in Steuerklasse 5. Unsere Jahres-Bruttoeinkommen sind knapp 70% (ich)/30% (meine Frau) verteilt. Ein 2. Kind ist in Planung und wir würden gern durch den rechtzeitigen Wechsel in 4/4 und das für meine Frau dadurch höhere Nettoeinkommen das spätere Elterngeld meiner Frau erhöhen. Was uns irritiert ist: Laut Berechnung habe ich in Stkl. 4 ein 770 EUR geringeres monatliches Nettoeinkommen als in Steuerklasse 3 und meine Frau hat in Stkl. 4 ein 310 EUR höheres monatliches Nettoeinkommen als in Stkl. 5. In Summe haben wir also in 4/4 ca. 460 EUR monatlich weniger als wären wir in 3/5. Der letzte Lohnsteuerjahresausgleich (gemeinsam veranlagt) auf Basis 3/5 brachte uns zudem eine Rückerstattung von 334 EUR (beide nur Werbungskostenpauschale, ich zusätzlich 1933 EUR Altersvorsorgebeiträge=Riester und 475 EUR Kinderzulage). Mehrfach haben wir gelesen, dass mit 4/4 in der Lohnsteuerjahresabrechnung ohne weitere Ansetzungen eine Rückerstattung/Nachzahlung von 0 EUR herauskäme. Machen wir mit einem Wechsel vor Geburt in 4/4 im Vergleich zu 3/5 unterm Strich dann nicht minus? Wir verzichten dadurch auf 460 EUR monatlich, die mit Lohnsteuerjahresausgleich in 4/4 im Folgejahr nicht wieder reinkommen? Welche Steuerklassen empfehlen Sie uns? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich ist es so, dass der Lohnsteuerabzug nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer ist. Das heißt, die Lohnsteuerklassenkombination hat am Ende keinen Einfluss auf die insgesamt zu zahlende EInkommensteuer, sondern führt nur zu höheren oder geringeren Vorauszahlungen. Das heißt aber auch, dass Sie, wenn Sie zuviel Lohnsteuer zahlen, eine entsprechende Erstattung an Einkommensteuer erwarten können. Denn von der festzusetzenden Einkommensteuer, die sich wie bisher auch an Ihrem Einkommen orientiert, werden dann die höheren Lohnsteuerabzüge abgezogen. Grundsätzlich wäre also die Steuerklassenkombination 4/4 zu empfehlen, insbesondere wenn Sie dadurch das Elterngeld erhöhen wollen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.

Schöne Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuerklassen

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil