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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Kann ich als Student in eine andere Steuerklasse wechseln, um Steuern zu sparen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Ella Endres und bin Studentin im letzten Semester meines Bachelor-Studiums. Bisher war ich in der Steuerklasse I eingestuft, da ich als Studentin keine sonstigen Einkünfte hatte. Nun habe ich jedoch einen Werkstudentenjob gefunden und verdiene monatlich ca. 800 Euro. Da ich allerdings nur in den Semesterferien arbeite, wird mein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag liegen.

Meine Frage ist, ob es für mich als Studentin möglich ist, in eine andere Steuerklasse zu wechseln, um Steuern zu sparen. Ich habe gehört, dass Studenten eventuell von einem geringeren Steuersatz in einer anderen Steuerklasse profitieren könnten. Da ich als Werkstudentin nicht über den Grundfreibetrag komme, frage ich mich, ob es sinnvoll wäre, mich umzustufen und ob sich dadurch für mich steuerliche Vorteile ergeben könnten.

Ich mache mir Sorgen, dass ich durch meine Arbeit als Werkstudentin mehr Steuern zahlen muss als nötig und möchte gerne wissen, ob es für mich als Studentin Möglichkeiten gibt, Steuern zu sparen. Ich würde mich über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Endres

Dirk Voigt

Sehr geehrte Frau Endres,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Steuerklasse als Studentin mit einem Werkstudentenjob. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob es für Sie als Studentin möglich ist, in eine andere Steuerklasse zu wechseln, um Steuern zu sparen.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer in Deutschland in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft werden, je nach ihrer persönlichen Lebenssituation. Als Studentin ohne sonstige Einkünfte waren Sie bisher in der Steuerklasse I eingestuft, was der Regelklasse für ledige Arbeitnehmer entspricht. Mit Ihrem Werkstudentenjob und einem monatlichen Verdienst von ca. 800 Euro befinden Sie sich weiterhin in der Steuerklasse I.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 bei 9.744 Euro liegt. Da Sie voraussichtlich unter diesem Betrag bleiben werden, werden Sie als Studentin keine Einkommensteuer zahlen müssen. Dies gilt unabhhängig von Ihrer Steuerklasse. Selbst wenn Sie in eine andere Steuerklasse wechseln würden, würde dies in Ihrem Fall keine steuerlichen Vorteile mit sich bringen, da Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Als Studentin mit einem Werkstudentenjob haben Sie jedoch die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem Sie Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel oder Fachliteratur. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben und von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Insgesamt ist es also für Sie als Studentin mit einem Werkstudentenjob nicht notwendig oder sinnvoll, in eine andere Steuerklasse zu wechseln, da Sie voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen und Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen, um Steuern zu sparen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Voigt
Steuerberater

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