Änderung Steuerklasse nötig?
Februar 22, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich wohne von meiner Frau seit Feb. 2020 getrennt, plane aber erst die Scheidung in 3 Jahren (2024). Muss ich dieses Jahr schon in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln? Oder ist trotz getrennter Wohnsitze eine gemeinsame Veranlagung weiter möglich für die Jahre 2021-2023?
Guten Tag,
da Sie im Jahr 2021 keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr haben und seit 2020 dauernd getrennt lebend sind, müssten Sie im Jahr 2021 zwingend in die Steuerklasse 1 wechseln. Eine Zusammenveranlagung ist dann im Jahr 2021 nicht mehr möglich. Behalten Sie die Steuerklasse 3 weiter, so zahlen Sie monatlich zu geringe Lohnsteuer und müssten dann eine hohe Nachzahlung entrichten, wenn Sie die Steuererklärung für 2021 abgeben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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