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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Welche Betriebsausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Sandra Mellert und betreibe seit zwei Jahren ein kleines Grafikdesign-Unternehmen. In der Vergangenheit habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht, jedoch habe ich gehört, dass es viele Betriebsausgaben gibt, die ich möglicherweise nicht berücksichtigt habe. Deshalb möchte ich gerne wissen, welche Betriebsausgaben ich in meiner Steuererklärung angeben kann, um meine Steuerlast zu reduzieren.

Ich arbeite von zu Hause aus und habe daher einige Kosten, die mit meinem Unternehmen zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise die Miete für mein Arbeitszimmer, die Anschaffung von Computer und Drucker, Telefon- und Internetkosten sowie Büromaterial. Zudem habe ich auch Kosten für Werbung und Marketing, wie beispielsweise die Erstellung von Visitenkarten und die Schaltung von Online-Anzeigen.

Insgesamt bin ich mir unsicher, welche dieser Kosten ich in meiner Steuererklärung angeben kann und welche nicht. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich Betriebsausgaben nicht geltend mache. Daher wäre es für mich sehr hilfreich zu wissen, welche Betriebsausgaben ich in meiner Steuererklärung angeben kann und wie ich diese korrekt abrechnen sollte.

Können Sie mir bitte genau erklären, welche Betriebsausgaben ich als Grafikdesignerin in meiner Steuererklärung angeben kann und wie ich diese korrekt abrechnen sollte? Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung freuen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Mellert

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrte Frau Mellert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung als Grafikdesignerin. Es ist sehr wichtig, alle relevanten Kosten korrekt anzugeben, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und keine potenziellen Steuervorteile zu verschenken.

Als Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, haben Sie tatsächlich eine Vielzahl von Betriebsausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Hier sind einige der wichtigsten Betriebsausgaben, die für Grafikdesigner relevant sind:

1. Miete für das Arbeitszimmer: Wenn Sie ein Arbeitszimmer ausschließlich für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen, können Sie die anteilige Miete als Betriebsausgabe angeben. Dies gilt auch für Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung.

2. Anschaffung von Computer und Drucker: Die Kosten für die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Computer, Drucker, Software und Zubehör können ebenfalls als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Abschreibung über mehrere Jahre.

3. Telefon- und Internetkosten: Als Grafikdesignerin sind Sie wahrscheinlich stark auf eine zuverlässige Internetverbindung angewiesen. Die monatlichen Kosten für Telefon und Internet können daher ebenfalls als Betriebsausgaben angegeben werden.

4. Büromaterial: Die Ausgaben für Büromaterial wie Papier, Stifte, Ordner, etc. können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Auch kleinere Anschaffungen wie Briefumschläge oder Porto können berücksichtigt werden.

5. Werbung und Marketing: Kosten für die Erstellung von Visitenkarten, Flyern, Werbebannern, Online-Anzeigen oder die Schaltung von Anzeigen in Fachzeitschriften können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Um diese Betriebsausgaben korrekt abzurechnen, ist es ratsam, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und zu dokumentieren. Führen Sie am besten ein separates Konto oder eine separate Kategorie für Ihre betrieblichen Ausgaben, um eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Kosten zu gewährleisten.

Es ist auch ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Betriebsausgaben korrekt angegeben werden und Sie möglicherweise weitere Steuervorteile nutzen können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie Ihre Betriebsausgaben in Zukunft korrekt abrechnen können. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Lenzner
Steuerberater

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Wolfgang Lenzner