Welche Werbungskosten kann ich in meiner Steuererklärung angeben?
Juni 21, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Wolfgang Lenzner
Sehr geehrte Steuerberaterin,
ich heiße Felix Schaaf und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Ich arbeite als Angestellter in einem Büro und habe im letzten Jahr einige berufsbezogene Ausgaben getätigt. Ich bin mir unsicher, welche Werbungskosten ich in meiner Steuererklärung angeben kann und wie ich diese korrekt geltend machen kann.
In meinem Job benötige ich beispielsweise einen Laptop, um von Zuhause aus arbeiten zu können. Zudem habe ich Weiterbildungskurse besucht, um meine beruflichen Fähigkeiten zu erweitern. Des Weiteren habe ich Arbeitsmittel wie Schreibutensilien und Büromaterialien gekauft. Ich bin mir unsicher, ob diese Ausgaben als Werbungskosten gelten und ob ich diese in meiner Steuererklärung angeben kann.
Mein bisheriges Verständnis von Werbungskosten ist begrenzt und ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich nicht alle relevanten Ausgaben in meiner Steuererklärung berücksichtige. Aus diesem Grund wende ich mich an Sie, um Klarheit zu erhalten und sicherzustellen, dass ich alle mir zustehenden Steuervorteile nutzen kann.
Können Sie mir bitte erklären, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten und wie ich diese in meiner Steuererklärung korrekt angebe? Gibt es bestimmte Unterlagen oder Belege, die ich sammeln und aufbewahren sollte, um meine Werbungskosten nachweisen zu können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schaaf
Lieber Felix Schaaf,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Steuererklärung und der korrekten Angabe von Werbungskosten. Ich kann Ihnen gerne bei diesem Thema weiterhelfen und Ihnen erklären, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben können.
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und die notwendig sind, um Einnahmen zu erzielen und zu sichern. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur, Fahrtkosten, Telefonkosten, Büromaterialien und vieles mehr.
In Ihrem Fall als Angestellter im Büro können die von Ihnen genannten Ausgaben durchaus als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Laptop, den Sie für die Arbeit von Zuhause aus benötigen, zählt ebenso wie Ihre Weiterbildungskurse und Arbeitsmittel zu den abzugsfähigen Werbungskosten.
Um diese Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, sollten Sie alle entsprechenden Belege und Rechnungen sammeln und aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Quittungen für den Laptop, Kursbescheinigungen für die Weiterbildungskurse und Rechnungen für Arbeitsmittel wie Schreibutensilien und Büromaterialien. Diese Belege dienen als Nachweis für die Finanzbehörden und sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
In Ihrer Steuererklärung können Sie die Werbungskosten dann in der Anlage N unter den entsprechenden Kategorien wie beispielsweise "Arbeitsmittel" oder "Fortbildungsmaßnahmen" angeben. Dort haben Sie die Möglichkeit, die einzelnen Ausgaben aufzulisten und gegebenenfalls auch Pauschalen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie keine Belege für bestimmte Kosten vorlegen können.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie nun besser verstehen, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner
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