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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich auch Ausgaben für meine Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Claudia Mellert und arbeite als Marketing Managerin in einem mittelständischen Unternehmen. In meinem Beruf ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich kontinuierlich weiterzubilden. Daher habe ich im letzten Jahr an mehreren Seminaren und Workshops teilgenommen, um meine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.

Nun frage ich mich, ob ich die Ausgaben für meine Weiterbildung von der Steuer absetzen kann. Die Seminare und Workshops haben mich insgesamt eine beträchtliche Summe gekostet und es wäre natürlich toll, wenn ich einen Teil davon steuerlich geltend machen könnte.

Ich habe bereits gehört, dass berufliche Weiterbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzbar sind. Allerdings bin ich mir unsicher, ob meine konkreten Seminare und Workshops diese Voraussetzungen erfüllen und wie genau ich die Kosten in meiner Steuererklärung angeben sollte.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich die Ausgaben für meine Weiterbildung von der Steuer absetzen kann? Falls ja, welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen und wie genau gebe ich die Kosten in meiner Steuererklärung an?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Mellert

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrte Frau Mellert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung. Als Marketing Managerin in einem mittelständischen Unternehmen ist es in der Tat wichtig, sich kontinuierlich weiterzubilden, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben und berufliche Perspektiven zu erweitern. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken über die steuerlichen Möglichkeiten machen, die Kosten für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen geltend zu machen.

Grundsätzlich können beruflich bedingte Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, sofern sie im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und dazu dienen, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern oder zu vertiefen. Dies umfasst beispielsweise die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Fortbildungen oder auch Weiterbildungsstudiengängen.

Um die Kosten für Ihre Weiterbildung steuerlich geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Belege sammeln, die die Ausgaben belegen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen, Programmhefte oder auch Zahlungsbelege. Es ist wichtig, dass aus den Unterlagen hervorgeht, um welche konkreten Weiterbildungsmaßnahmen es sich handelt, wann und wo sie stattgefunden haben und welchen Betrag Sie dafür gezahlt haben.

In Ihrer Steuererklärung können Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung dann im Bereich der Werbungskosten angeben. Dort sollten Sie die Gesamtkosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen aufsummieren und in entsprechenden Feldern oder Anlagen eintragen. Es ist ratsam, die Belege als Nachweis aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung diese Unterlagen anfordern kann.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt und individuell geprüft wird. Es kann sinnvoll sein, sich in Ihrem konkreten Fall von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung nutzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner

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Wolfgang Lenzner