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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Wie kann ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Piotr Schenkenberg und habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Fahrtkosten. In meinem Beruf als Vertriebsmitarbeiter bin ich häufig unterwegs und muss viele Kilometer zurücklegen, um Kunden zu besuchen oder an Messen teilzunehmen. Dabei entstehen mir regelmäßig hohe Kosten für Benzin, Autobahngebühren und Parkgebühren.

Bisher habe ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich alle relevanten Kosten berücksichtigt habe. Auch frage ich mich, wie ich die Kilometer genau berechnen soll und ob ich auch Fahrten zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kann.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuervorteile verschenke oder Fehler in meiner Steuererklärung mache, die zu Nachzahlungen führen könnten. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir genau erklären könnten, welche Fahrtkosten ich in meiner Steuererklärung geltend machen kann und wie ich diese korrekt berechne.

Können Sie mir auch Tipps geben, wie ich meine Fahrten am besten dokumentiere, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein? Ich bin für jede Hilfe und Unterstützung dankbar, um meine Steuererklärung korrekt auszufüllen und Steuervorteile optimal zu nutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Schenkenberg

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrter Herr Schenkenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fahrtkosten. Als Vertriebsmitarbeiter, der oft unterwegs ist und viele Kilometer zurücklegt, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Kosten berücksichtigen und korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben.

Grundsätzlich können Fahrtkosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen die Kosten für Benzin, Autobahngebühren, Parkgebühren, aber auch Reparaturen und Versicherungskosten für das Fahrzeug.

Um die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten zu berechnen, können Sie entweder die tatsächlichen Kosten anhand von Belegen nachweisen oder die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer nutzen. Für berufliche Fahrten zum Kunden oder zu Messen können Sie die Kilometeranzahl zwischen Ihrer Wohnung und dem Zielort berechnen und entsprechend in Ihrer Steuererklärung angeben.

Auch Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie keine regelmäßige Arbeitsstätte haben, können Sie die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten absetzen.

Damit Sie bei einer Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Fahrten ordnungsgemäß dokumentieren. Dazu gehören Fahrtenbücher, Tankquittungen, Rechnungen für Autobahn- und Parkgebühren sowie alle anderen relevanten Belege. Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem Sie alle beruflichen Fahrten mit Datum, Zielort, Kilometerstand und Zweck der Fahrt festhalten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ermöglichen es Ihnen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und Steuervorteile optimal zu nutzen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner

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Wolfgang Lenzner