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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Welche Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung abgesetzt werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich bin Babette Keck und beschäftige mich gerade mit meiner Steuererklärung. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Ehemann arbeitet Vollzeit und ich bin Teilzeit angestellt. Wir haben verschiedene Versicherungen abgeschlossen, wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung.

Meine Frage ist, welche Versicherungsbeiträge wir in unserer Steuererklärung absetzen können. Ich bin mir unsicher, ob alle Versicherungen, die wir bezahlen, steuerlich absetzbar sind oder ob es Einschränkungen gibt. Ich mache mir Sorgen, dass wir möglicherweise Geld verschenken, indem wir Versicherungsbeiträge nicht in unserer Steuererklärung geltend machen.

Können Sie mir bitte erklären, welche Versicherungsbeiträge wir absetzen können und wie wir diese in unserer Steuererklärung angeben müssen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Babette Keck

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrte Frau Keck,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen in Ihrer Steuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie möglicherweise Geld sparen können, indem Sie bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen.

Grundsätzlich können Sie verschiedene Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung absetzen, allerdings gibt es Einschränkungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zu den absetzbaren Versicherungen gehören in der Regel Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und auch die gesetzliche Rentenversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur Beiträge zu Versicherungen, die der Absicherung von Risiken dienen, steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören vor allem Versicherungen, die der Gesundheit, der Arbeitskraft oder der Altersvorsorge dienen. Beiträge zu reinen Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar.

Um die Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung richtig anzugeben, benötigen Sie die entsprechenden Belege von den Versicherungsgesellschaften. Diese Belege sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf der Steuererklärung beifügen. In der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung können Sie dann die absetzbaren Beiträge eintragen.

Es ist außerdem wichtig zu erwähnen, dass es für die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen bestimmte Höchstgrenzen gibt. Diese können je nach Versicherungsart und individueller Situation variieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle absetzbaren Beiträge korrekt angegeben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Lenzner

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Wolfgang Lenzner