Wie funktioniert die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien?
Mai 30, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Fred Ehrig und bin Besitzer einer vermieteten Immobilie. In der Vergangenheit habe ich bereits von der Abschreibungsmöglichkeit auf meine Immobilie profitiert, jedoch habe ich noch einige Unklarheiten bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA). Ich möchte gerne verstehen, wie genau die AfA bei Immobilien funktioniert und wie ich sie korrekt in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.
Der Ist-Zustand ist folgender: Ich vermiete seit mehreren Jahren erfolgreich meine Immobilie und habe regelmäßige Einnahmen aus den Mieteinnahmen. Bisher habe ich die AfA genutzt, um meine Steuerlast zu reduzieren, jedoch möchte ich sicherstellen, dass ich alles korrekt mache und keine Fehler in meiner Steuererklärung habe.
Meine Sorgen sind, dass ich vielleicht nicht alle Möglichkeiten der AfA ausnutze oder dass ich etwas falsch mache, was zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnte. Deshalb möchte ich gerne eine genaue Erklärung darüber, wie die AfA bei Immobilien funktioniert und wie ich sie am besten in meiner Steuererklärung angebe.
Meine Frage an Sie lautet daher: Können Sie mir bitte ausführlich erklären, wie die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien funktioniert und welche Schritte ich konkret unternehmen muss, um sie korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben? Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss? Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten der AfA vollständig ausschöpfe und keine Fehler mache.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Ehrig
Sehr geehrter Herr Ehrig,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien. Ich möchte Ihnen gerne eine ausführliche Erklärung geben, damit Sie besser verstehen, wie die AfA funktioniert und wie Sie sie korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine Möglichkeit für Vermieter, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer vermieteten Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Die AfA dient dazu, den Wertverlust der Immobilie aufgrund ihrer Nutzung zu berücksichtigen. Sie wird in Ihrem Fall als Vermieter von Wohnraum in der Regel über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben, was bedeutet, dass der Wert der Immobilie jedes Jahr um den gleichen Betrag reduziert wird.
Um die AfA in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer Immobilie kennen. Dazu gehören zum Beispiel der Kaufpreis, die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer, aber auch Kosten für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten. Diese Kosten werden auf die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt und jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung als AfA geltend gemacht.
Es ist wichtig, dass Sie die AfA korrekt berechnen und angeben, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle Kosten, die zur Berechnung der AfA herangezogen werden können, auch tatsächlich berücksichtigen. Darüber hinaus sollten Sie die AfA regelmäßig in Ihrer Steuererklärung angeben und keine Fristen verpassen.
Es empfiehlt sich, die AfA in Ihrer Steuererklärung auf der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) anzugeben. Dort können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer Immobilie sowie die jährliche AfA angeben. Es ist auch möglich, die AfA elektronisch über Elster oder andere Steuersoftware zu übermitteln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AfA eine wichtige Möglichkeit ist, um als Vermieter die Steuerlast zu reduzieren. Indem Sie die AfA korrekt berechnen und in Ihrer Steuererklärung angeben, können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und mögliche Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.
Ich hoffe, dass meine Erklärung Ihnen weiterhilft und Sie nun besser verstehen, wie die AfA bei Immobilien funktioniert. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann
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