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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Kann ich meine Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jenny Richter und bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Ich arbeite in Vollzeit und meine Kinder besuchen tagsüber einen Kindergarten bzw. eine Tagesmutter. Die Kosten für die Kinderbetreuung sind für mich als Alleinerziehende eine große finanzielle Belastung. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, diese Kosten von der Steuer abzusetzen und somit eine finanzielle Entlastung zu erhalten.

Bisher habe ich die Kinderbetreuungskosten immer selbst getragen, ohne zu wissen, ob ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Da ich als Alleinerziehende ohnehin schon finanziell belastet bin, wäre es sehr hilfreich zu erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Kinderbetreuungskosten nicht von der Steuer absetze. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir mögliche Lösungen aufzeigen könnten, wie ich als alleinerziehende Mutter die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen kann.

Ich hoffe auf Ihre fachliche Expertise und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Richter

Christine Witzelmann

Sehr geehrte Frau Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die in Vollzeit arbeiten, kann ich verstehen, dass die Kosten für die Kinderbetreuung eine große finanzielle Belastung für Sie darstellen. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Diese werden als Sonderausgaben behandelt und können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn sie beruflich veranlasst sind, das heißt, wenn Sie die Betreuung benötigen, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Als alleinerziehende Mutter haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch zu nehmen. Dieser beträgt derzeit 1.908 Euro pro Jahr und kann Ihre steuerliche Belastung reduzieren. Um diesen Betrag geltend zu machen, müssen Sie allein für mindestens ein Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben und Ihr Kind in Ihrem Haushalt leben.

Um die Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen, sollten Sie sämtliche Belege und Rechnungen sammeln, die die Kosten belegen. Dazu gehören unter anderem die Rechnungen des Kindergartens oder der Tagesmutter. Diese Kosten können Sie dann in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und als Sonderausgaben absetzen.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis nutzen. Gerne stehe ich Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann, Steuerberaterin

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