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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Wie kann ich meine Arbeitszimmerkosten steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit meiner Arbeitszimmerkosten. Seit einiger Zeit arbeite ich sowohl im Homeoffice als auch gelegentlich in meinem Büro vor Ort. Ich nutze mein Arbeitszimmer hauptsächlich für die Erledigung meiner beruflichen Tätigkeiten, da ich dort ungestört arbeiten kann und alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung habe.

Aktuell führe ich meine beruflichen Tätigkeiten sowohl von zu Hause als auch im Büro vor Ort aus, da mein Arbeitgeber ein hybrides Arbeitsmodell ermöglicht. Da ich jedoch kein festes Büro im Unternehmen habe, sondern mir mein Arbeitszimmer zu Hause eingerichtet habe, sind für mich die steuerlichen Aspekte bezüglich der Absetzbarkeit meiner Arbeitszimmerkosten von Interesse.

Meine Sorge ist, dass ich nicht genau weiß, welche Kosten ich für mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angeben sollte. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine steuerlichen Vorteile versäume und meine Arbeitszimmerkosten optimal absetzen kann, um meine finanzielle Belastung zu reduzieren.

Können Sie mir bitte erklären, welche Kosten ich für mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann und wie ich diese in meiner Steuererklärung korrekt angebe? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um meine Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend zu machen? Welche Unterlagen sollte ich für die steuerliche Absetzung meiner Arbeitszimmerkosten vorlegen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu detaillierte Informationen und Hinweise geben könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Falk

Georg Nitsche

Sehr geehrte Frau Falk,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Arbeitszimmerkosten. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre finanzielle Belastung reduzieren können, indem Sie Ihre Arbeitszimmerkosten optimal absetzen. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, welche Kosten Sie für Ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben sollten.

Grundsätzlich können Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Das bedeutet, dass Sie dort die meisten Ihrer beruflichen Aufgaben erledigen und Ihr Arbeitszimmer unverzichtbar für Ihre Tätigkeit ist. Die Kosten, die Sie absetzen können, umfassen beispielsweise Miete, Strom, Heizung, Reinigung, Möbel, Renovierungskosten und Abschreibungen für Einrichtungsgegenstände.

Es ist wichtig, dass Sie die Aufteilung der Kosten für Ihr Arbeitszimmer zwischen beruflicher und privater Nutzung korrekt berechnen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Anteil der Fläche Ihres Arbeitszimmers an der Gesamtfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ermitteln. Diesen Anteil können Sie dann als abzugsfähige Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

Um Ihre Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss Ihr Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Zudem darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, den Sie nutzen könnten. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Arbeitszimmerkosten in Ihrer Steuererklärung unter den Werbungskosten angeben.

Für die steuerliche Absetzung Ihrer Arbeitszimmerkosten sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Nachweise über die Flächengröße Ihres Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, Rechnungen für Renovierungsarbeiten oder Anschaffungen von Büromöbeln sowie alle Belege über die entstandenen Kosten für Ihr Arbeitszimmer.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Nitsche

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