Welche Kosten kann ich als Selbstständiger steuerlich geltend machen?
August 10, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Emma Busse, selbstständige Unternehmerin im Bereich der Eventplanung. Ich stehe vor der Herausforderung, meine Kosten steuerlich geltend zu machen und bin unsicher, welche Ausgaben ich tatsächlich absetzen kann. In meiner Branche fallen viele verschiedene Kosten an, wie beispielsweise die Miete für mein Büro, die Anschaffung von Büromaterial, Werbekosten für meine Events, Reisekosten zu Kunden und Lieferanten, sowie Weiterbildungskosten für mich und mein Team.
Zurzeit führe ich meine Buchhaltung selbst durch und habe gelegentlich Schwierigkeiten, die richtigen Kostenpositionen zu identifizieren, die steuerlich relevant sind. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle möglichen Ausgaben berücksichtige und dadurch Steuern sparen kann. Zudem mache ich mir Sorgen, dass ich eventuell Kosten übersehe, die ich eigentlich absetzen könnte, und dadurch unnötig Geld an das Finanzamt zahle.
Daher meine Frage: Welche Kosten kann ich als Selbstständiger steuerlich geltend machen? Gibt es bestimmte Ausgaben, die branchenspezifisch sind und die ich eventuell übersehen habe? Wie kann ich meine Buchhaltung effizienter gestalten, um sicherzustellen, dass ich alle relevanten Kosten korrekt erfasse und absetze?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine umfassende Übersicht über die möglichen steuerlich absetzbaren Kosten für Selbstständige geben könnten und mir Tipps zur Optimierung meiner Buchhaltung geben könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Busse
Sehr geehrte Frau Busse,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlich absetzbaren Kosten als Selbstständige im Bereich der Eventplanung. Als Steuerberaterin möchte ich Ihnen gerne dabei helfen, einen Überblick über die möglichen Ausgaben zu verschaffen und Ihnen Tipps zur Optimierung Ihrer Buchhaltung geben.
Grundsätzlich können Selbstständige eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören unter anderem:
1. Betriebsausgaben: Dazu zählen beispielsweise Miet- und Leasingkosten für Geschäftsräume und Equipment, Büromaterial, Werbekosten, Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Versicherungen, sowie Kosten für Weiterbildungen und Fortbildungen für sich und Ihr Team.
2. Abschreibungen: Investitionen in Anlagevermögen wie beispielsweise Computer, Büromöbel oder Fahrzeuge können über die Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich geltend gemacht werden.
3. Personalkosten: Lohn- und Gehaltskosten für Mitarbeiter sowie Sozialabgaben können ebenfalls als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
4. Repräsentationskosten: Kosten für Kundenbewirtung, Geschenke oder Firmenveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ausgaben klar und strukturiert dokumentieren, um sie korrekt in Ihrer Buchhaltung zu erfassen. Eine geordnete Buchführung erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft auch dabei, mögliche Fehler oder Übersehenes zu vermeiden.
Um Ihre Buchhaltung effizienter zu gestalten, empfehle ich Ihnen, ein geeignetes Buchhaltungsprogramm zu nutzen, das Ihnen dabei hilft, Ihre Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu erfassen. Zudem kann es sinnvoll sein, regelmäßig mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Buchführung den steuerlichen Anforderungen entspricht und Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis nutzen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei den genannten Informationen um allgemeine Hinweise handelt und dass steuerliche Regelungen je nach individueller Situation variieren können. Daher empfehle ich Ihnen, sich bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden, der Sie individuell beraten kann.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann
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