Gibt es besondere Regelungen für die steuerliche Behandlung von Spenden an Tierheime oder Tierschutzorganisationen?
Januar 9, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zur steuerlichen Behandlung von Spenden an Tierheime oder Tierschutzorganisationen. In letzter Zeit habe ich vermehrt Spenden an verschiedene Tierheime und Tierschutzorganisationen getätigt, da mir der Schutz und die Versorgung von Tieren sehr am Herzen liegen. Nun frage ich mich, ob es besondere Regelungen gibt, die es mir ermöglichen, diese Spenden steuerlich geltend zu machen.
Aktuell bin ich unsicher, wie ich die Spenden in meiner Steuererklärung angeben soll und ob es bestimmte Voraussetzungen gibt, die ich erfüllen muss, um die Spenden absetzen zu können. Es ist mir wichtig, dass ich alle gesetzlichen Bestimmungen korrekt einhalte und keine Steuervorteile verpasse, die mir zustehen könnten.
Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob es spezielle Regelungen oder Richtlinien gibt, die ich beachten muss, wenn ich Spenden an Tierheime oder Tierschutzorganisationen steuerlich geltend machen möchte. Gibt es bestimmte Nachweise, die ich erbringen muss, um die Spenden absetzen zu können? Und wie hoch ist der Betrag, den ich maximal spenden kann, um steuerliche Vorteile zu erhalten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Licht in diese Angelegenheit bringen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten, um meine Spenden korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Schlattmann
Sehr geehrte Frau Schlattmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema steuerliche Behandlung von Spenden an Tierheime oder Tierschutzorganisationen. Es ist lobenswert, dass Sie sich für den Schutz und die Versorgung von Tieren engagieren und Spenden an diese Organisationen tätigen. Gerne möchte ich Ihnen ausführlich auf Ihre Fragen eingehen.
Spenden an gemeinnützige Organisationen, zu denen auch Tierheime und Tierschutzorganisationen gehören, können steuerlich absetzbar sein. Um diese Spenden in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal muss die Organisation, an die Sie spenden, als gemeinnützig anerkannt sein. Das bedeutet, dass die Organisation die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt und als steuerbegünstigt anerkannt ist.
Um die Spenden steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung von der Organisation, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In der Regel erhalten Sie diese automatisch von der Organisation, wenn Sie eine Spende tätigen. Auf der Zuwendungsbestätigung müssen der Name der Organisation, der Betrag der Spende sowie Ihre persönlichen Daten angegeben sein. Diese Bestätigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung beifügen, um die Spende absetzen zu können.
Die Höhe der Spenden, die Sie maximal absetzen können, ist gesetzlich begrenzt. Als Privatperson können Sie Spenden bis zu einer Höhe von 20% Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Falls die Spenden diesen Betrag übersteigen, können Sie den übersteigenden Betrag in den folgenden Jahren geltend machen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Nachweise und Belege sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf Ihrer Steuererklärung beifügen, um mögliche Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Spenden richtig in der Steuererklärung angeben sollen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Engagement im Tierschutz und alles Gute für Ihre zukünftigen Spenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann
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