Kann ich meine Miete als Werbungskosten angeben?
Mai 18, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich stehe vor der Frage, ob ich meine Miete als Werbungskosten in meiner Steuererklärung angeben kann. Ich bin Angestellter in einem Unternehmen und habe keine Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Daher bin ich gezwungen, eine Wohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes zu mieten. Die monatliche Miete beläuft sich auf einen erheblichen Betrag und ich frage mich, ob ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen kann.
Bisher habe ich meine Miete noch nie in meiner Steuererklärung angegeben, da mir nicht klar war, ob das überhaupt möglich ist. Aber da die finanzielle Belastung durch die Miete für mich recht hoch ist, würde es mir sehr helfen, wenn ich diese Kosten steuerlich absetzen könnte. Ich habe gehört, dass Selbstständige ihre Miete als Betriebsausgaben geltend machen können, aber ich bin unsicher, ob das auch für Angestellte wie mich gilt.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise eine wichtige Möglichkeit zur Steuerersparnis übersehen habe, indem ich meine Miete nicht als Werbungskosten angegeben habe. Daher bitte ich um Ihre Einschätzung, ob ich meine Miete tatsächlich als Werbungskosten absetzen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Gibt es bestimmte Kriterien, die ich beachten muss, um meine Miete steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Fuchs
Sehr geehrter Herr Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Ihre Miete als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, die wie Sie eine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes mieten müssen, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Grundsätzlich ist es möglich, Mietkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dies gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. In Ihrem Fall, als Angestellter, können Sie Ihre Miete als Werbungskosten absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen gezwungen sind, in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes zu wohnen.
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Mietkosten sind in § 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Demnach müssen die Mietkosten notwendig und angemessen sein, um die Einkünfte zu erzielen, sichern oder erhalten. Das bedeutet, dass die Miete für die berufliche Tätigkeit erforderlich sein muss und in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnungsgröße und -ausstattung stehen sollte.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Wohnung tatsächlich Ihr Lebensmittelpunkt ist und Sie aus beruflichen Gründen dort wohnen müssen. Dies kann beispielsweise durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder andere Unterlagen belegt werden. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahren, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.
Es ist ratsam, dass Sie Ihre Mietkosten in Ihrer Steuererklärung angeben und die Möglichkeit nutzen, diese als Werbungskosten abzusetzen. Dadurch können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren und möglicherweise eine Steuerersparnis erzielen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Absetzung Ihrer Mietkosten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann
Steuerberaterin
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