Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Was muss ich bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen beachten?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Erika Wittik und habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. In meinem Haus sind in den letzten Jahren einige Renovierungsarbeiten angefallen, bei denen ich Handwerker beauftragt habe. Nun frage ich mich, welche Kosten ich steuerlich geltend machen kann und was ich dabei beachten muss.

Aktuell habe ich alle Rechnungen der Handwerkerleistungen gesammelt und möchte diese gerne in meiner Steuererklärung angeben. Allerdings bin ich mir unsicher, ob alle Leistungen tatsächlich steuerlich absetzbar sind und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angeben soll.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Kosten übersehe, die ich eigentlich absetzen könnte, und dadurch unnötig Steuern zahle. Ich möchte gerne alle Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nutzen, um meine Steuerlast zu reduzieren.

Können Sie mir bitte erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind? Gibt es bestimmte Arbeiten, die nicht absetzbar sind? Wie genau muss ich die Kosten in meiner Steuererklärung angeben und welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?

Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema freuen, damit ich meine Steuererklärung korrekt und optimal ausfüllen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Wittik

Christine Witzelmann

Sehr geehrte Frau Wittik,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Es ist gut, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können.

Grundsätzlich können Sie Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen stehen, die in Ihrem eigenen Haushalt durchgeführt werden. Auch Arbeiten, die der Renovierung von vermieteten Immobilien dienen, können absetzbar sein.

Nicht absetzbar sind hingegen rein kosmetische Arbeiten wie z.B. das Streichen der Fassade oder das Verlegen von Teppichböden. Zudem müssen die Handwerkerleistungen bar bezahlt oder überwiesen worden sein, um steuerlich absetzbar zu sein. Auch sollten Sie darauf achten, dass die Rechnungen korrekt ausgestellt sind und alle erforderlichen Angaben enthalten.

Um die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, können Sie entweder die tatsächlich angefallenen Arbeitskosten oder einen Pauschalbetrag von 20% der Arbeitskosten geltend machen. Zusätzlich zu den Arbeitskosten können Sie auch Fahrtkosten oder Materialkosten absetzen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.

Ich empfehle Ihnen, sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen optimal nutzen. Ihr Steuerberater kann Ihnen auch dabei helfen, die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und eventuelle Fehler zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzel

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Christine Witzelmann