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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Rückfragen vom FA

Guten Tag,

ich habe folgende Frage bzw. Problem: Ich war bis 31.12.2009 selbständig. Habe dann meine Steuererklärung für 2008 und 2009 Anfang des Jahres abgegeben. Nun ist es so, dass ich seit April 2009 von meimem Nochmann getrennt bin. Beim Umzug sind sämtliche Unterlagen und Dokumente abhanden gekommen (entweder hat er sie vernichtet oder rückt sie einfach nicht mehr raus). Das FA benötigt jetzt aber diese Belege zur weiteren Bearabeitung. Ich hatte meine Steuererklärung nur aufgrund meiner Aufschreibungen machen können. Wie soll ich mich jetzt dem FA gegenüber verhalten, bzw. wie soll / kann ich das dem FA erklären? Ich kann die geforderten Nachweise ja nicht mehr erbringen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
T.H.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn das Finanzamt Belege und Dokumente haben bzw. einsehen möchte, dann sollten Sie Duplikate bzw. Kopien besorgen. Als allerstes sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung sezten, damit Sie nocheinmal die Kontoauszüge für die Jahre 2009 und 2010 erhalten. Derartige Duplikate erhalten Sie gegen Unkostenerstattung von der Bank. Anhand dieser Auszüge können zumindest die Einnahmen und Ausgaben rekonstruiert werden.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Noch-Ehemann die Unterlagen nicht "herausrücken" will, dann sollten Sie ihn schriftlich, ggf. unter Einschaltung eines Anwalts auffordern, die Belege unter Fristsetzung herauszugeben.

Ihre steuerlichen Einkünfte müssen Sie dem Finanzamt nachweisen oder glaubhaft machen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen zu Ihrem Nachteil schätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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